Staatsangehörigkeit der Republika SrpskaDie Staatsangehörigkeit der Republika Srpska (serbokroatisch Држављанство Републике Српске Državljanstvo Republike Srpske) ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zur Republika Srpska, die in der Verfassung der Republika Srpska[1] und im Gesetz der Staatsangehörigkeit der Republika Srpska[2] geregelt ist. Die Republika Sprska ist eine von beiden Entitäten des Staates Bosnien und Herzegowina. Erwerb der StaatsangehörigkeitDie Staatsangehörigkeit der Republika Srpska erhält man nach Artikel 5 des Gesetzes der Staatsangehörigkeit:
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