Im Außenverhältnis treten die vier Versicherungszweige weiterhin beispielsweise als Landwirtschaftliche Krankenkasse auf und nehmen ihre Rechte und Pflichten als Teil der gesamten gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland wahr.[4] Daher wurden die bisherigen regionalen Träger kraft Gesetzes zu Geschäftsstellen, denen als originäre Aufgabe die operative, ortsnahe Betreuung der Versicherten zukommt. Strategische, politische und grundsätzliche Fragen werden durch die Hauptverwaltung wahrgenommen. Deren Umsetzung obliegt sodann der operativen Ebene vor Ort nach dem sogenannten Stablinienmodell.
Die Errichtung der SVLFG wurde durch das am 18. April 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 16 Seite 579) veröffentlichte Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) geregelt und beruht auf einem Sonderbericht des Bundesrechnungshofes zur Neuorganisation der landwirtscHaftlichen Sozialversicherung in einer Bundesanstalt.[6] Durch die Zusammenfassung der bisherigen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu einem Bundesträger versprachen sich der Bund – als Hauptfinanzierer der agrarsozialen Sicherung – und die Vertreter des Berufsstandes eine Entlastung bei den Verwaltungskosten (Synergieeffekt) und eine gerechtere Verteilung der Beitragslasten.
Für einen Übergangszeitraum bis 2017 kam es zwangsläufig zu Verschiebungen der regionalen Beitragslasten („Nord-Süd-Gefälle“, unterschiedliche Agrarstrukturen), bis sich ein bundeseinheitlicher Beitragsmaßstab etabliert hatte. Daher forderte der Bundesrat seinerzeit eine begleitende finanzielle Stützung dieses Prozesses (BRDS 65/1/12 vom 20. Februar 2012), um – Zitat – „Härtefälle angemessen abzumildern“. Dafür sah das LSV-NOG Beitragsangleichungen sowohl bei den Unfall- als auch bei den Krankenversicherungsbeiträgen vor: Auf Basis der bisherigen, regionalen Beiträge wurden die zukünftig bundeseinheitlichen Beiträge stufenweise angeglichen. Bei den Alters- und Pflegekassenbeiträgen bestand kein Handlungsbedarf, da sie ohnehin nach wie vor bundesweit einheitlich gestaltet sind (gleicher Alterskassenbeitrag/Beitragszuschuss, gleicher prozentualer Zuschlag zum Krankenversicherungsbeitrag bzw. Beitragssatz).
Zum 1. November 2016 richtete sich die SVLFG weiter nach ihrer seit dem Jahre 2013 bundesweit zugewiesenen Zuständigkeiten aus: Die Betreuung der Versicherten wurde durch drei Dienstleistungszentren hinsichtlich der präventions-, leistungs-, versicherungs- und beitragsrechtlichen Themengebiete konzentriert. Daneben wurden für Teilbereichen kompetenzorientierte, bundesweit zuständige Fachbereiche (z. B. die Arbeitgeberbetreuung, die Vertragsverhältnisse mit den Leistungserbringern oder der Forderungseinzug) eingerichtet, die damit organisatorisch gestrafft worden sind und so Synergieeffekte nutzen können.
Hinsichtlich der Leistungsansprüche gegenüber diesem Sozialversicherungsverbund gab es durch die Neuregelungen keine Änderungen für die Versicherten.
Organisation
Geleitet wird die SVLFG im Rahmen der Selbstverwaltung durch die Zusammenarbeit zwischen dem Ehrenamt (Vertreterversammlung, paritätische besetzt aus 60 Mitgliedern und Vorstand, 15 Mitglieder) und der hauptamtlichen Geschäftsführung, die aus Claudia Lex, Reinhold Knittel (bis 31. Juli 2020) und Gerhard Sehnert besteht.[7] Sie unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS).