Ein Soldatenfriedhof (auch: Ehrenfriedhof, veraltet: Gefallenenfriedhof) ist eine Grabstätte, auf der während eines KriegesgefalleneSoldaten beerdigt sind. Soldatenfriedhöfe sind als militärische Ausprägung einer Kriegsgräberstätte geschützt.
Soldatenfriedhöfe liegen nicht immer am eigentlichen Kriegsschauplatz. Manche dieser Anlagen sind abgetrennte Gräberfelder innerhalb ziviler Friedhöfe. Oft finden sich Soldatengräber auch im räumlichen Zusammenhang mit Kriegsgefangenenlagern oder Lazaretten. Gefallene wurden auch teilweise in ihre Heimat überführt und dort auf Ehrenfriedhöfen bestattet. Nach britischer Tradition können auch Schiffswracks als war grave (englisch, wörtlich übersetzt Kriegsgrab) deklariert werden und erhalten dadurch den besonderen Schutzstatus der Genfer Konventionen.
Der Grund des Sprachwandels vom Soldatenfriedhof zur Kriegsgräberstätte in den vergangenen Jahrzehnten ist, dass ein großer Teil der Bestatteten keineswegs Kombattanten und Opfer unmittelbarer militärischer Kampfhandlungen waren, sondern an den unmenschlichen Bedingungen der Lagerhaft, etwa in Kriegsgefangenschaft, starben. Hinzu kommen zivile Tote durch Bombenangriffe und die Opfer von Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus.
Galten Soldatengräber vielen Menschen früher als Ort des „Heldengedenkens“, werden heute Kriegsgräberstätten von der Mehrheit der Europäer als Orte der Mahnung für Frieden und gegen Krieg und Gewalt betrachtet – besonders wegen der Erfahrungen des Ersten und Zweiten Weltkrieges mit Millionen von Toten.
Die Genfer Konventionen liefern heute international verbindliche Grundlagen für die Anlage und den Erhalt von Kriegsgräberstätten. Im Zusatzprotokoll von 1977 heißt es im Artikel 34 Sterbliche Überreste:
„Sterbliche Überreste von Personen, die im Zusammenhang mit einer Besetzung oder während eines durch Besetzung oder Feindseligkeiten verursachten Freiheitsentzugs verstorben sind, und von Personen, die keine Angehörigen des Staates waren, in dem sie infolge von Feindseligkeiten verstorben sind, werden geachtet; auch die Grabstätten aller dieser Personen werden nach Artikel 130 des IV. Abkommens geachtet, instand gehalten und gekennzeichnet […].“
– Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen, 8. Juni 1977.[2]
Soldatenfriedhöfe in Deutschland
Gräber deutscher Soldaten
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1952 das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz).[3] Damit wurden die inländischen Kriegsgräberstätten in die Obhut der jeweiligen Gemeinden gestellt. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. widmet sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, die Gräber der deutschen Kriegstoten im Ausland zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen.
Die meisten der zur Zeit des Ersten Weltkrieges in Soldatenfriedhöfen auf deutschem Boden Bestatteten starben in Lazaretten, bei Kampfhandlungen in den Grenzgebieten im Nordosten und Südwesten oder bei den ersten Bombenangriffen auf Westdeutschland. Kampfhandlungen fanden nur in vergleichsweise geringem Umfang zu Beginn des Krieges auf deutschem Territorium statt, und zwar in Ostpreußen und im Oberelsass (siehe Grenzschlachten#Erster Weltkrieg).[4]
In Österreich fällt die dauernde Erhaltung von Soldatenfriedhöfen auf österreichischem Staatsgebiet nach dem Kriegsgräbergesetz aus dem Jahr 1948 dem Bund zu. Aber bereits nach dem Ersten Weltkrieg wurde im Friedensvertrag von St. Germain en Laye im Artikel 171 und 172 geregelt, dass die Grabstellen der Heeres- und Marineangehörigen, von der jeweiligen Regierung, auf deren Staatsgebiet sie liegen, mit Achtung zu behandeln und zu erhalten sind.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Thema erst im Österreichischen Staatsvertrag im Jahr 1955 geregelt. Dabei sind nicht nur Soldaten, sondern auch alle zivilen Personen, die zwangsweise nach Österreich gebracht wurden, inkludiert.
Die Pflege sowohl der Friedhöfe als auch einzelner Gräber übernahm das Österreichische Schwarze Kreuz, das diese auch im Ausland betreut.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge übernimmt im Auftrag der Bundesregierung die Pflege von Friedhöfen im Ausland, auf denen deutsche Soldaten beerdigt sind. Deutschland hat dazu mit zahlreichen Staaten bilaterale Abkommen geschlossen. In 100 Ländern der Welt befinden sich deutsche Kriegsgräber, der Volksbund betreut insgesamt zwei Millionen Kriegsgräber in 44 Staaten.[5]
Zahlreiche deutsche Soldaten sind auch in internationalen Soldatenfriedhöfen und Gedenkstätten bestattet, viele Opfer der Schlacht um Verdun (1916) etwa im Beinhaus von Douaumont. Das südlichste deutsche Soldatengrab liegt auf den Kerguelen im südlichen Indischen Ozean.
Deutscher Feldfriedhof (Sowjetunion). Um das Graben in dem gefrorenen Boden zu ermöglichen, wurden zuvor über den Grabstellen Feuer angezündet.
Deutscher Feldfriedhof (Sowjetunion). Beerdigung eines gefallenen Leutnants
Deutscher Feldfriedhof (Sowjetunion bei „Schazilki“(??))
Friedhof des IX. RK am nördlichen Rand Noyons (1914)
Auf dem niederländischen Soldatenfriedhof Ysselsteyn, wo 32.000 Kriegstote des Zweiten Weltkrieges begraben sind, liegen alle in den Niederlanden gefallenen deutschen Soldaten. Die im Nordwesten Frankreichs und auf den Kanalinseln gefallenen deutschen Soldaten liegen auf dem Soldatenfriedhof Mont d’Huisnes. In Andilly liegen 33.000 im Nordosten gefallene deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges.
In Luxemburg sind auf dem Soldatenfriedhof Sandweiler 10.913 deutsche Soldaten bestattet. Mit Ausnahme des unter Denkmalschutz stehenden Garnisonsfriedhofs Clausen, auf dem sich 459 Soldatengräber befinden, sind hier alle in Luxemburg gefallenen deutschen Soldaten begraben.
Montfaucon bei Verdun – American Monument – Soldatenfriedhof des Ersten Weltkrieges
Vereinigte Staaten
Seit dem Zweiten Weltkrieg werden gefallene US-Soldaten möglichst zurück in die USA überführt. Amerikanische Soldaten werden entweder, je nach Wunsch der Angehörigen, in ihrem Heimatort oder auf einem der 139 United States National Cemeteries (Nationalfriedhöfe der Vereinigten Staaten) beigesetzt.
Besonders wird darauf geachtet, dass Soldaten, die auf dem Territorium gegnerischer Staaten zu Tode kamen, nicht auf diesem Territorium endgültig ihre letzte Ruhe finden. Auf den Territorien der Staaten, mit denen die USA in den Weltkriegen verbündet waren bzw. die neutral waren, gibt es hingegen US-amerikanische Kriegsgräberstätten. Auf dem Cambridge American Cemetery and Memorial westlich der Universitätsstadt Cambridge in England ruhen insgesamt 3812 gefallene US-amerikanische Soldaten, die im Zweiten Weltkrieg in Frankreich, Italien und Nordafrika ihr Leben lassen mussten.
Nach der Ardennenschlacht des Zweiten Weltkriegs wurden US-amerikanische Soldaten, die knapp östlich der deutschen Westgrenze gefallen waren, dauerhaft auf Friedhöfen in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg beigesetzt.[6]
Dänemark
Auf dänischem Boden ruhen (Stand 1966) 24.204 deutsche Kriegstote, darunter 14.757 Flüchtlinge. Diese wurden auf 479 verschiedenen Friedhöfen bestattet.
1962 schlossen Dänemark und Deutschland ein deutsch-dänisches Kriegsgräber-Abkommen. Es sah vor, viele der Toten „zum Zwecke der besseren Überwachung und Pflege der Gräber“ auf 30 Friedhöfe umzubetten, auf denen die meisten ruhen. Als die Umbettung 1965/66 beginnen sollte, kam es zu einer Kontroverse.[7]
Fotoprojekt: „The War Graves Photographic Project“
„The War Graves Photographic Project“ hatte zunächst das Ziel, in Zusammenarbeit mit dem CWGC (Commonwealth War Graves Commission) jedes einzelne Kriegsgrab und Denkmal zu fotografieren. Dies fand großen Zuspruch; man entschloss sich, Kriegsgräber aller Nationalitäten zu fotografieren und sie in einer Datenbank auffindbar zu machen.[8] Im März 2012 enthielt sie über 1,7 Millionen Fotos.
↑Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, Abschnitt III Vermisste und Tote (SR 0.518.521), bei den Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft, [28. Oktober 2007].
↑am 7. August eroberten französische Truppen Mülhausen; am 9. August verloren sie es wieder. Nach einer erneuten Eroberung fielen die Stadt und alle elsässischen Gebiete mit Ausnahme des Dollertales und einiger Vogesenhöhen am 24. August für den restlichen Krieg wiederum an die Deutschen. Der den französischen Angriff kommandierende General Louis Bonneau wurde von Joffre entlassen. (Jean-Jacques Becker, Gerd Krumeich: Der große Krieg. Deutschland und Frankreich 1914–1918. Aus dem Französischen von Marcel Küstner und Peter Böttner. Klartext-Verlag, Essen 2010, ISBN 978-3-8375-0171-1, S. 202 ff.; John Keegan: Der Erste Weltkrieg. Eine europäische Tragödie. 2. Auflage. Reinbek bei Hamburg 2003, ISBN 3-499-61194-5, S. 136 ff.)
↑spiegel.de vom 14. Februar 1966: Was Dänen denken. Zitat:
„Die meisten Dänen kritisierten den Grabvertrag nicht nur, weil er den Deutschen erlaubte, auf ihren Kirchhöfen herumzuschaufeln. Mehr noch störte sie, daß die von der Bundesrepublik angelegten Kriegsgräberstätten privilegiert sind:
Tote Dänen ruhen für gewöhnlich 20, auf Antrag der Angehörigen höchstens 60 Jahre lang. Dann werden ihre Gräber eingeebnet. Die Deutschen aber sollen ihre Plätze in dänischer Erde für immer behalten.
Dieses ewige Ruherecht für gefallene Krieger ist keine deutsche, sondern eine amerikanische Erfindung. Sie stammt aus dem US-Bürgerkrieg und wurde von den europäischen Nationen nach dem Ersten Weltkrieg übernommen – in der Hoffnung, die langen Reihen von Soldatengräbern würden auf ewig zur Versöhnung der Völker mahnen.
Die Dänen hatten dafür wenig Verständnis. Friedfertig und seit 100 Jahren nicht mehr aktiv an Waffengängen beteiligt, machen sie keinen Unterschied zwischen Kriegs- und Friedenstoten.
Ewiges Ruherecht genießen bei ihnen nur Könige und Berühmtheiten wie der Märchenerzähler Hans Christian Andersen, der Philosoph Sören Kierkegaard, der Atomforscher Niels Bohr und der – von der Gestapo als Widerstandskämpfer erschossene – Pastor und Dramatiker Kaj Munk. Und nun beanspruchten ausgerechnet die Deutschen das Recht der dänischen Könige.“