Als Seeschifffahrtsstraßen werden in Deutschland die Wasserflächen bezeichnet, auf denen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) gilt.
Darunter fallen die folgenden Wasserflächen:
die Wasserflächen zwischen Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie,
die durchgehend durch Sichtzeichen des Lateralsystems bezeichneten Wasserflächen der seewärtigen Teile der Fahrwasser sowie
die Wasserflächen zwischen den Ufern einiger angrenzenden Binnenwasserstraßen und Kanäle.[1] Dazu zählen z. B. die Unterelbe ab Oortkaten (km 607,50), die Unterweser inklusive der unteren Hunte (24,63 km) und der Nord-Ostsee-Kanal.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), es sei denn, die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung besagt ausdrücklich etwas anderes. So gelten auf den Seeschifffahrtsstraßen einige Abweichungen von den Kollisionsverhütungsregeln.
Rechtsfahrgebot
„Ein Fahrzeug, das der Richtung eines engen Fahrwassers [als solches ist eine Seeschifffahrtsstraße zu betrachten, Anm. d. Verf.] oder einer Fahrrinne folgt, muss sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers oder der Fahrrinne an seiner Steuerbordseite halten, wie dies ohne Gefahr möglich ist.“[2]
Vorfahrt
Fahrzeuge, die dem Verlauf eines Fahrwassers einer Seeschifffahrtsstraße folgen und der Verlaufsrichtung nicht mehr als 10° in irgendeine Richtung abweichen, gelten als durchgehende Schifffahrt.[3] Die durchgehende Schifffahrt hat Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die das Fahrwasser queren (also mehr als 10° von dem Fahrwasserverlauf abweichen), in das Fahrwasser einlaufen oder im Fahrwasser drehen.
Nebel
Die Regeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gelten auf Seeschifffahrtsstraßen immer, auch bei Nebel.
Engstellen
An Fahrwasserstellen, die zu eng sind, dass zwei Fahrzeuge gleichzeitig hindurchpassen, ist die Vorfahrt wie folgt geregelt:
in Tidegewässern mit Strömung hat das Fahrzeug Vorfahrt, das mit dem Strom fährt;
in Tidegewässern ohne Strömung hat das Fahrzeug Vorfahrt, das vorher gegen den Strom gefahren ist;
in tidefreien Gewässern ohne Strömung hat das Fahrzeug Vorfahrt, das die Steuerbordseite des Fahrwassers zu benutzen hat.[4]
Führerscheinpflicht
Alle Führer von Sportbooten, die mit ihrem Sportboot, welches eine Motorleistung von mehr als 11,03 kW hat, auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen fahren, müssen im Besitz des Sportbootführerscheins See sein.[5]