Das zehn ha große Gebiet, das aus zwei Teilgebieten besteht und im Jahr 1935 unter Naturschutz gestellt wurde, erstreckt sich westlich der Ortsgemeinde Langenlonsheim. Südlich verläuft die Landesstraße L 242 und nördlich die A 61. Östlich verläuft die B 48 und fließt die Nahe.