Die Stadt Dortmund erhielt einige Grundstücke der Gemeinde Garenfeld und der Stadt Westhofen und gab dafür ihrerseits ein kleineres unbewohntes Gebiet an die neue Stadt Schwerte ab.
§ 2 Stadt Iserlohn
Die bisher kreisfreie Stadt Iserlohn sowie aus dem Kreis Iserlohn die amtsfreie Stadt Letmathe und die Gemeinden Hennen (Amt Ergste), Kesbern (Amt Hemer) und Sümmern (Amt Menden) wurden zur neuen Stadt Iserlohn zusammengeschlossen. Diese wurde um Teile der Stadt Hemer (Bilveringsen, Griesenbrauck und Westig) sowie einige Grundstücke der Gemeinde Ihmert ergänzt.
§ 3 Stadt Hemer
Fünf Gemeinden des Amtes Hemer, nämlich die Stadt Hemer und die Gemeinden Becke, Deilinghofen, Frönsberg und Ihmert, wurden zur neuen Stadt Hemer zusammengeschlossen. Diese wurde um Teile der Gemeinde Garbeck und einige Grundstücke der Gemeinde Kesbern ergänzt. Das Amt Hemer wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Hemer.
§ 4 Stadt Menden (Sauerland)
Die amtsfreie Stadt Menden (Sauerland), die zum Amt Menden (Sauerland) gehörenden Gemeinden Bösperde, Halingen, Lendringsen, Oesbern und Schwitten sowie Asbeck (Amt Balve, Kreis Arnsberg) wurden zu einer neuen Stadt Menden (Sauerland) zusammengeschlossen, in die der Ortsteil Ostsümmern der Gemeinde Sümmern und zwei Grundstücke der Gemeinde Holzen (Amt Hüsten, Kreis Arnsberg) eingegliedert wurden.
Die im Gesetzentwurf noch vorgesehene Auflösung des Amtes Menden und Anordnung der Rechtsnachfolge durch die Stadt Menden (Sauerland)[2] ist – offenbar versehentlich – zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfes aus der Beschlussempfehlung des Landtagsausschusses gestrichen worden.
Die Gemeinde Finnentrop erhielt im Austausch zwei Grundstücke aus der Gemeinde Endorf.
§ 7 Städte Balve und Neuenrade
Der Norden des Amtes Balve, nämlich die Stadt Balve sowie die Gemeinden Beckum, Eisborn, Garbeck, Langenholthausen, Mellen und Volkringhausen wurden zu einer neuen Stadt Balve zusammengeschlossen. In diese wurden die Ortsteile Benkamp und Kesberg der Gemeinde Blintrop sowie einzelne Grundstücke der Gemeinden Asbeck, Holzen und Hövel eingegliedert. Das Amt Balve wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Balve.
Die Gemeinden des Amtes Meschede, nämlich die Stadt Meschede und die Gemeinden Calle, Meschede-Land und Remblinghausen, die Stadt Eversberg (Amt Bestwig) und drei Gemeinden des Amtes Freienohl, nämlich Freienohl (Sauerland), Grevenstein und Visbeck, wurden zu einer neuen Stadt Meschede zusammengeschlossen. In diese wurden Teilgebiete der Gemeinden Altenhellefeld, Herblinghausen (Ortsteil Frenkhausen), Oeventrop (Sauerland), Reiste (Sauerland) (Ortsteil Erflinghausen), Rumbeck und Velmede eingegliedert. Die Ämter Freienohl und Meschede wurden aufgelöst; ihre Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Meschede.
Der Ortsteil Milchenbach der Gemeinde Lenne wurde in die Stadt Lennestadt eingegliedert.
§ 10 Gemeinde Bestwig
Die Gemeinden Heringhausen, Nuttlar, Ostwig, Ramsbeck und Velmede des Amtes Bestwig sowie die Gemeinde Grimlinghausen (Amt Bigge, Kreis Brilon) wurden zu einer neuen Gemeinde Bestwig zusammengeschlossen. In diese wurden zudem Teile der Gemeinden Antfeld, Bödefeld-Land (Valme), Elpe, Eversberg und Gevelinghausen eingegliedert. Das Amt Bestwig wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Gemeinde Bestwig.
§ 11 Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Die Gemeinden des Amtes EsloheCobbenrode (Sauerland), Eslohe (Sauerland), Reiste (Sauerland) und Wenholthausen wurden zu einer neuen Gemeinde Eslohe (Sauerland) zusammengeschlossen, in die Teile der Gemeinde Finnentrop und der Stadt Lennestadt eingegliedert wurden. Das Amt Eslohe wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Gemeinde Eslohe (Sauerland).
Die Stadt Hallenberg und die Gemeinden Braunshausen, Hesborn und Liesen (alle Amt Hallenberg) wurden zur neuen Stadt Hallenberg zusammengeschlossen. Das Amt Hallenberg wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Hallenberg.
§ 17 Stadt Siegen
Die durch das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 26. April 1966 gebildeten amtsfreien Städte Eiserfeld, Hüttental und Siegen wurden zu einer neuen Stadt Siegen zusammengeschlossen. Der Planungsverband Herrenwiese wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Siegen.
Die Gemeinden des Amtes ErndtebrückBenfe, Erndtebrück, Schameder und Zinse, sowie vier Gemeinden des Amtes Berleburg, nämlich Balde, Birkefehl, Birkelbach und Womelsdorf wurden zu einer neuen Gemeinde Erndtebrück zusammengeschossen, in die einige Grundstücke der Gemeinden Amtshausen und Stünzel eingegliedert wurden. Das Amt Erndtebrück wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Gemeinde Erndtebrück.
§ 21 Stadt Paderborn
Die amtsfreie Stadt Paderborn, die drei südlichen Gemeinden des Amtes Schloß Neuhaus – Elsen, Sande und Schloß Neuhaus – die Gemeinden Benhausen und Neuenbeken (Amt Altenbeken) sowie die Gemeinde Dahl (Amt Kirchborchen) wurden zu einer neuen Stadt Paderborn zusammengeschlossen. In diese wurden einige Grundstücke der Gemeinden Dörenhagen, Hövelhof und Ostenland eingegliedert. Das Amt Schloß Neuhaus wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Paderborn.
§ 22 Gemeinde Borchen
Die Gemeinden Borchen, Dörenhagen (beide Amt Kirchborchen, Kreis Paderborn) und Etteln (Amt Atteln, Kreis Büren) wurden zu einer neuen Gemeinde Borchen zusammengeschlossen. Das Amt Kirchborchen wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Gemeinde Borchen.
§ 23 Stadt Delbrück
Die Gemeinden des Amtes Delbrück, nämlich die Stadt Delbrück und die Gemeinden Hagen, Ostenland (mit Ausnahme der nach Hövelhof und Paderborn eingegliederten Teile), Westenholz und Westerloh, sowie aus dem Amt Salzkotten-Boke die Gemeinden Anreppen, Bentfeld und Boke wurden zu einer neuen Stadt Delbrück zusammengeschlossen. Das Amt Delbrück wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Delbrück.
Ein kleines Gebiet der Gemeinde Westenholz, das auf den Rietberger Ortsteil Mastholte ausgerichtet war, wurde wegen dieser Verflechtung in die Stadt Rietberg eingegliedert.[3]
Entgegen den Wünschen der Stadt Bad Lippspringe, die die Eingemeindung von Schlangen gewünscht hatte, fand nur eine geringfügige Grenzkorrektur zwischen den beiden Gemeinden statt.
§ 27 Gemeinde Altenbeken
Die Gemeinden Altenbeken, Buke und Schwaney (allesamt Amt Altenbeken) wurden zur neuen Gemeinde Altenbeken zusammengeschlossen, in die weitgehend unbewohnte Teile der Gemeinde Neuenbeken eingegliedert wurden. Das Amt Altenbeken wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Gemeinde Altenbeken.
Die westlichen Gemeinden des Amtes Wünnenberg, nämlich die Stadt Wünnenberg und die Gemeinden Bleiwäsche, Fürstenberg und Leiberg, sowie der westliche Teil des Amtes Atteln, nämlich die Gemeinden Elisenhof (ohne die unbewohnte Exklave), Haaren und Helmern wurden zu einer neuen Stadt Wünnenberg zusammengeschlossen, in die ein größerer, jedoch kaum besiedelter Teil der Gemeinde Meerhof, und einige Grundstücke der Gemeinde Dalheim eingegliedert wurden. Das Amt Wünnenberg wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Wünnenberg.
II. Abschnitt. Gebietsänderungen im Bereich der Kreise
§ 36 Hochsauerlandkreis
Die Kreise Arnsberg, Brilon und Meschede wurden aufgelöst. Aus zwölf Städten und Gemeinden wurde ein neuer Hochsauerlandkreis mit Sitz der Kreisverwaltung in Meschede gebildet, der Rechtsnachfolger der drei aufgelösten Kreise ist.
§ 37 Märkischer Kreis
Die Kreise Iserlohn und Lüdenscheid wurden aufgelöst. Aus 15 Städten und Gemeinden, darunter die bisher kreisfreie Stadt Iserlohn, wurde ein neuer Märkischer Kreis mit Sitz der Kreisverwaltung in Lüdenscheid gebildet, der Rechtsnachfolger der beiden aufgelösten Kreise ist.
§ 38 Kreis Siegen
Die Kreise Siegen und Wittgenstein wurden aufgelöst. Aus elf Städten und Gemeinden wurde ein neuer Kreis Siegen (inzwischen Siegen-Wittgenstein) mit Sitz der Kreisverwaltung in Siegen gebildet, der Rechtsnachfolger der beiden aufgelösten Kreise ist.
§ 39 Kreis Paderborn
Die Kreise Büren und Paderborn wurden aufgelöst. Aus zehn Städten und Gemeinden wurde ein neuer Kreis Paderborn gebildet, der Rechtsnachfolger der beiden aufgelösten Kreise ist.
§ 40 Kreis Höxter
Die Kreise Warburg und Höxter wurden aufgelöst. Aus zehn Städten und Gemeinden wurde ein neuer Kreis Höxter gebildet, der Rechtsnachfolger der beiden aufgelösten Kreise ist.
Die neugebildeten Kreise wurden den Verwaltungsgerichten Arnsberg und Minden zugeordnet.
IV. Abschnitt. Schlussbestimmungen
§ 43 Sonderregelungen für Iserlohn und Siegen
Die Städte Iserlohn und Siegen, die ihre Kreisfreiheit verloren (Iserlohn) bzw. bereits zuvor verloren hatten (Siegen), erhielten übergangsweise bis zur Funktionalreform eine Sonderstellung, durch die ihnen weite Teile der Aufgaben einer kreisfreien Stadt übertragen wurden.
§ 44 Amtsbezeichnung Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor
Die im Amt befindlichen Oberstadtdirektoren der Städte Iserlohn und Siegen behielten übergangsweise trotz Verlustes der Kreisfreiheit diese Bezeichnung; gleichzeitig wurde den Ratsvorsitzenden dieser Städte übergangsweise die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister verliehen.
§ 45 Gebietsänderungsverträge
Die entsprechenden Gebietsänderungsverträge und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen anlässlich der Gebietsänderungen wurden, z. T. mit Änderungen, bestätigt.
§ 46 Inkrafttreten
Das Gesetz trat am 1. Januar 1975 in Kraft, die Regelungen in § 43 Abs. 1 bis 3 über die vorläufige Rechtsstellung der Städte Iserlohn und Siegen bereits am 20. November 1974.
Gesetzgebungsverfahren
Am 22. Mai 1974 brachte die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Sauerland/Paderborn in den Landtag ein, den sie am 30. August 1974 ankündigungsgemäß um die Bestimmungen zur Gerichtsorganisation und zu den Gebietsänderungsverträgen ergänzte.[4] Der Gesetzentwurf unterschied sich vom später verabschiedeten Gesetz im Wesentlichen dadurch, dass nach den Vorstellungen der Landesregierung auch der Kreis Olpe in den Zusammenschluss der Kreise Siegen und Wittgenstein mit einbezogen werden sollte. Weiterhin war anstelle der heutigen Kreise Höxter und Paderborn lediglich ein Großkreis Paderborn geplant. Für das Gebiet der heutigen Stadt Iserlohn sah der Gesetzentwurf noch zwei selbständige Städte Iserlohn und Letmathe vor. Schließlich war die Umgliederung des gesamten Hasperbachtales von Ennepetal in die Stadt Hagen vorgesehen. Der Landtag beriet über den Gesetzentwurf am 12. Juni 1974 in erster Lesung und überwies ihn nach kurzer Debatte an den zuständigen Ausschuss für Verwaltungsreform.[5] Zur 2. Lesung empfahl der Ausschuss dem Landtag weitgehend die Annahme des Entwurfes.[6] Die später beschlossenen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf beruhen auf dieser Stellungnahme des Landtagsausschusses. Im Ausschuss abgelehnt wurden die Anträge der SPD, auch die Gemeinde Breckerfeld nach Hagen, die Stadt Hemer nach Iserlohn und die Stadt Freudenberg nach Siegen einzugliedern und die Stadt Schmallenberg in den Kreis Olpe miteinzubeziehen, sowie die Vorschläge der CDU, Bad Lippspringe und Schlangen zusammenzuschließen und die Stadt Plettenberg in den Kreis Olpe einzugliedern.
Der Landtag übernahm diese Beschlussempfehlung am 25. September 1974 und überwies die Vorlage zurück in den Ausschuss.[7] Sämtliche Änderungsanträge wurden in dieser 2. Lesung abgelehnt oder zurückgezogen.
Abgelehnt wurden die Anträge auf
Zuordnung des Ortsteils Hasperbach der Stadt Ennepetal entsprechend der Regierungsvorlage zur Stadt Hagen[8]
Verbleib der Ortslagen Priorei und Rummenohl bei der Stadt Breckerfeld[9]
Zusammenschluss der Gemeinden Bad Lippspringe und Schlangen zu einer Gemeinde Bad Lippspringe[10][11]
Herausnahme der Gemeinden Bonenburg, Rimbeck und Scherfede aus der neuen Stadt Warburg und Bildung einer Gemeinde Scherfede[12][13]
Zusammenschluss der Gemeinden des Amtes Dringenberg-Gehrden (mit Ausnahme der vier östlichsten) zu einer Stadt Willebadessen und der Gemeinden des Amtes Peckelsheim zu einer Stadt Peckelsheim anstelle der vorgesehenen Bildung der Stadt Willebadessen unter Einschluss des Amtes Peckelsheim und der Eingliederung des nördlichen Amtes Dringenberg-Gehrden in die Städte Brakel und Bad Driburg[14]
Zuordnung der Stadt Marsberg zum Kreis Paderborn[15][16]
Zuordnung der Stadt Plettenberg zum Kreis Olpe[17]
Zuordnung der Stadt Geseke zum Kreis Paderborn[18][19]
Zurückgezogen wurden die Anträge auf
Einbeziehung des Kreises Olpe in den Kreis Siegen, Bildung eines Großkreises Paderborn aus den Kreisen Büren, Höxter, Paderborn und Warburg[20]
Bildung eines Großkreises Paderborn aus den Kreise Büren, Höxter, Paderborn und Warburg[21]
Benennung des aus den Kreisen Höxter und Warburg gebildeten Kreises als Kreis Brakel mit Kreissitz in Brakel[22][23]
Die erneute Beratung des Ausschusses und die dritte Lesung am 27. September 1974 ergaben keine weiteren Änderungen.[24] Erneut wurden sämtliche Änderungsanträge abgelehnt, nämlich
Eingliederung auch von Breckerfeld-Höhe in die Stadt Hagen[25]
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Gesetzentwurf der Landesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Kreise und Gemeinden des Neugliederungsraumes Sauerland/Paderborn, Landtags-Drucksache Nr. 7/3880, S. 10, 56
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Gesetzentwurf der Landesregierung. Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Sauerland/Paderborn, Landtags-Drucksache Nr. 7/3880 Band 2, S. 4, 298
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Sauerland/Paderborn, Landtags-Drucksache 7/3880, Band 1 und Band 2
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll Nr. 7/105, S. 4289–4302
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Bericht des Ausschusses für Verwaltungsreform zur 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Sauerland/Paderborn (Sauerland/Paderborn-Gesetz), Landtags-Drucksache Nr. 7/4191
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll Nr. 7/110, S. 4531–4559
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Toetemeyer, Dr. Haak, van Nes Ziegler, Nolzen, Krupp, Hans Schwier und Grätz (SPD), Landtags-Drucksache Nr. 7/4212
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schwefer, Schlottmann, Dr. Pohlmeier, Maas, Mertens, Johannes Wilde, Hoberg, Scholz, Bost, Schmitz, Kühltau (CDU), Prof. Dr. Lauber, Walter Schwier, Jürgens, Röhrig und Else Warnke (SPD), Landtags-Drucksache Nr. 7/4213
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Köhler, Spellerberg, Dr. Pohlmeier, Dr. Worms, Ullrich, Kaptain, Pieper, Ostrop, Sellmann, Evertz und Völker (CDU), Landtags-Drucksache Nr. 7/4214
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Schwarze, Denks, Grätz, Prof. Dr. Lauber, Trabalski, Pohlmann, Krupp, Heinrichs, Röhrig, Pauly, Strathmann, Klaer, Dr. Engelhardt, Frohne, Urban, Nolzen, Toetemeyer, Sinnecker, Chmill, Ziegenfuß und Netta (SPD), Landtags-Drucksache Nr. 7/4215
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pohlmeier, Köhler, Schaa, Hillebrand, Pürsten, Mertens, Schulte-Stapen, Spellerberg, Schlüter, Giesen und Bost (CDU), Landtags-Drucksache Nr. 7/4216
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Schwarze, Denks, Grätz, Prof. Dr. Lauber, Trabalski, Winkels, Pohlmann, Walter Schwier, Röhrig, Pauly, Schwickert, Pohle, Denzer, Ey, Strathmann, Klaer, Dr. Dr. Neuberger und Dr. Engelhard (SPD), Landtags-Drucksache Nr. 7/4217
↑Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pohlmeier, Köhler, Schaa, Hillebrand, Mertens, Schulze-Stapen, Pürsten, Schlüter, Giesen und Bost (CDU), Landtags-Drucksache Nr. 7/4218
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Worms, Ullrich, Kaptain, Pieper, Ostrop, Spellerberg, Pürsten, Sellmann, Evertz und Völker (CDU), Landtags-Drucksache Nr. 7/4221
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Schwarze, Denks, Hans Schwier, Grätz, Prof. Dr. Lauber, Trabalski, Pohlmann, Schwickert, Pohle, Denzer, Klaer, Dr. Engelhardt, Urban, Nolzen, Gaertner und Trinius (SPD), Landtags-Drucksache Nr. 7/4222
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Frey, Brüggemann, Hoberg, Scholz, Brock, Elsbeth Rickers, Dr. Schwefer, Schlottmann, Falke, Riehemann, Jaeger, Schaa, Hillebrand, Maas, Loos, Mertens, Droste, Fellmann, Johannes Wilde, Maria Hölters, Bost, Brinkmann, Wagner, Schütt, Völker, Schwartz, Szymczak, Doris Altewischer, Dr. Nöfer, Schümmer und Techtmeier (CDU), Landtags-Drucksache Nr. 7/4223
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Köhler und Dr. Pohlmeier (CDU), Landtags-Drucksache Nr. 7/4224
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Schwarze, Denks, Hans Schwier, Grätz, Prof. Dr. Lauber, Trabalski, Winkels, Pohlmann, Walter Schwier, Röhrig, Pauly, Schwickert, Pohle, Denzer, Ey, Strathmann, Klaer, Dr. Engelhardt, Frohne, Nolzen, Gaertner, Sinnecker und Trinius (SPD), Landtags-Drucksache Nr. 7/4225
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Fraktion der F.D.P., Landtags-Drucksache Nr. 7/4219
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Köhler, Dr. Pohlmeier, Dr. Schwefer, Margarete Verstegen, Hillebrand und Doris Altewischer (CDU), Landtags-Drucksache Nr. 7/4220
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Schwarze, Denks, Prof. Dr. Lauber, Trabalski, Pohlmann, Walter Schwier, Röhrig, Pauly, Trinius, Schwickert, Pohle, Denzer, Ey, Strathmann, Klaer und Dr. Engelhardt (SPD), Landtags-Drucksache Nr. 7/4226
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Spellerberg, Schulze-Stapen, Siekmann, Dr. Pohlmeier, Mertens, Hoberg, Schürgers, Schaa, Bost und Loos (CDU), Landtags-Drucksache Nr. 7/4227
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll Nr. 7/112, S. 4631–4639
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Antwerpes, Dr. Haak, Dunkel, Nolzen, Grätz, Pohle, Dr. Bergmann, Krupp, Gaertner, Meyer zur Heide, Schwickert, Vitt, Toetemeyer, Hans Reinhardt, Chmill, Pauly, Jürgens, Hans Schwier, Rademaker und Kröhan (SPD), Landtags-Drucksache Nr. 7/4242
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Köhler, Dr. Pohlmeier, Friedrich und Falke (CDU), Landtags-Drucksache Nr. 7/4243
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Fraktion der F.D.P., Landtags-Drucksache Nr. 7/4246
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Schwarze, Trabalski und Röhrig (SPD), Landtags-Drucksache Nr. 7/4248
↑Landtag Nordrhein-Westfalen, Änderungsantrag der Abgeordneten Spellerberg, Dr. Pohlmeier und Schürgers (CDU), Landtags-Drucksache Nr. 7/4249