Das Internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen von engl. International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers) ist eine UN-Konvention, die 1978 durch die International Maritime Organization entstand. Aktuell gültige Version ist das 1995 geänderte STCW-Übereinkommen (STCW 95), das wiederum zwischenzeitlich mehrfach kleinere Änderungen erfuhr.
Das STCW-Übereinkommen sollte international vergleichbare Standards in der Ausbildung von Seeleuten schaffen. Dafür wurden auch die vielen unterschiedlichen nationalen Befähigungsnachweise nach und nach vereinheitlicht. Das Übereinkommen enthält auch allgemeine Verfahrensanweisungen für im Wachdienst (Brücke, Maschine, Ladungsumschlag) eingesetztes Personal.
Das STCW-Übereinkommen gilt auch für Schiffe aus Flaggenstaaten, die das STCW-Übereinkommen nicht ratifiziert haben, sofern sie den Hafen eines Vertragsstaates besuchen.
Der STCW-Code gilt auf allen Schiffen, deren Flaggenstaat das STCW-Übereinkommen ratifiziert haben, sowie auch auf allen anderen Schiffen, die einen Hafen oder das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates anlaufen.
Das Übereinkommen gilt nur auf Handelsschiffen, nicht auf Marine- und Behördenschiffen, Fischereifahrzeugen und Privatyachten.[1]
Aufbau
Der STCW-Code besteht aus dem verbindlichen Teil A und dem Teil B, welcher lediglich Empfehlungen enthält.
Im Teil A befinden sich folgende acht Kapitel:
Kapitel I:
Allgemeine Bestimmungen, wie Anerkennungsvermerke, Verlängerungen und Gültigkeitsdauern sowie Gesundheitsnormen
Kapitel II:
Nautische Befähigungszeugnisse für Kapitän, nautische Offiziere und wachbefähigte Decksbesatzung
Kapitel III:
Technische Befähigungszeugnisse für Leitenden Ingenieur, technische Ingenieure und wachbefähigte Maschinenbesatzung. Außerdem wird ab 2017 in Kapitel III die Zertifizierung des Elektrotechnischen Schiffspersonals (STCW III/6 und III/7) geregelt.[2]
Zeugnisse für den Dienst auf besonderen Schiffstypen wie Tankern (STCW V/1), Fahrgastschiffen (STCW V/2) oder Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen (STCW V/3).
Kapitel VI:
Zeugnisse im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit (STCW VI/1), Rettungsbootsmann (STCW VI/2) oder auch der Gefahrenabwehr (STCW VI/6, siehe ISPS-Code)
Kapitel VII:
Alternative Zeugnisse, wie die Zertifizierung der Schiffsmechaniker (STCW VII/2)
Kapitel VIII:
Zeugnisse in Zusammenhang mit dem Wachdienst
Befähigungszeugnisse
Im STCW-Code sind ebenfalls die Befähigungszeugnisse für diverse Ränge festgelegt.
Hier wird nach folgendem Muster verfahren:
Einteilung in Abteilungen
Abteilung I für Fischerei
Abteilung II für Deck bzw. Nautik
Abteilung III für Maschine
Einteilung in Ebenen (Level)
1 = Betriebsebene (Operational)
2 = Führungsebene (Management)
3 = unter 500 BRZ (bei II) bzw. unter 3.000 kW (bei III)
4 = Mannschaften (Ratings)
5 = befähigte Schiffsleute (Able Bodied)
Daraus ergeben sich die bekannten STCW-Kürzel, einige Beispiele: