Rudolf Nirk nahm als U-Boot-Kommandant am Zweiten Weltkrieg teil und begann 1946 ein Studium in Tübingen.[1] Nach Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht wurde Rudolf Nirk 1953 Rechtsanwalt und 1963 beim Bundesgerichtshof zugelassen. Rudolf Nirk war Vorstandsmitglied und fünf Jahre Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof, Vorstandsmitglied und Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Vorsitzender und Ehrenvorsitzender des Vereins der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte e.V. sowie Vorsitzender des GVG/ZPO-Gesetzgebungsausschusses des DAV. Er war Mitherausgeber der Neuen Juristischen Wochenschrift.