Zweck der NSG-Ausweisung ist es, die Feuchtwiesen, Magerrasen, Seggenriede, Hochstaudenfluren, Kleingewässer und Erlen-Weiden-Gehölze als Lebensraum für eine Vielzahl seltener und bestandsbedrohter Pflanzen- und Tierarten zu erhalten, zu sichern und zu entwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass die feuchten bis überfluteten Kernbereiche als temporäre Gewässer und Sümpfe mit gehölzearmen Randstreifen erhalten bleiben. Dazu gehören auch die im Volksmund „Postteiche“ genannten Gewässer sowie der Weißensee. Das NSG ist im zeitigen Frühling Durchzugsgebiet großer Vogelschwärme.[3]