Alle Autobahnen der EKA 1 A werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 130 km/h trassiert. Alle Autobahnen der EKA 1 B werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 120 km/h trassiert.[2]
RQ 43,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 18,25 Meter)
Regelquerschnitt für neu zu bauende achtstreifige Autobahnstrecken. Anwendung ab 100.000 Fahrzeugen pro Tag.
RQ 36 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 14,5 Meter)
Zweibahnige, sechsstreifige Autobahn für hoch belastete Autobahnstrecken. Geeignet für den Bereich zwischen 60.000 und 100.000 Fahrzeuge pro Tag und hohem Lkw-Anteil.
RQ 31 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 12 Meter)
Standardquerschnitt für Autobahnen mit vier Fahrstreifen. Kapazität bis zu 70.000 Fahrzeuge pro Tag.
Entwurfsklasse 2 (Autobahnähnliche Straße)
Alle Autobahnen der EKA 2 werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 100 km/h trassiert.[3]
RQ 28 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 10,5 Meter)
Regelquerschnitt für autobahnähnliche Straßen. Kapazität bis zu 30.000 Fahrzeuge pro Tag. Bei höheren Prognoseverkehrsstärken wird eine 4+0-Verkehrsführung in Arbeitsstellen erforderlich, dann sollen Regelquerschnitte der Entwurfsklasse 1 zur Anwendung kommen.
Entwurfsklasse 3 (Stadtautobahn)
Alle Autobahnen der EKA 3 werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 80 km/h trassiert.[4]
RQ 38,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 16,5 Meter)
RQ 31,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 13 Meter)
RQ 25 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 9,75 Meter)