Die Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte, kurz Messgeräterichtlinie (englischMeasuring Instruments Directive, abgekürzt MID) ist eine Richtlinie der Europäischen Union von 2004. Sie trat zum 30. Oktober 2006 in Kraft. Die Richtlinie wurde mit Wirkung vom 20. April 2016 durch Richtlinie 2014/32/EU ersetzt.
Mit der MID-Richtlinie wurden ältere Einzelrichtlinien, die technisch überholt waren, aufgehoben und durch eine eigenständige Richtlinie auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung ersetzt.
Die bis dahin erforderliche Ersteichung durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle entfiel. An ihre Stelle trat eine Konformitätsbewertung des Herstellers (CE-Kennzeichnung).[1] Außerdem wurde eine Marktaufsicht beim Messgeräteverwender eingeführt.[2]
Der Geltungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf
Zum 20. April 2016 wurde die MID-Richtlinie durch die Europäische Richtlinie 2014/32/EU ersetzt.[3] Es wurden im Wesentlichen prozedurale Änderungen zur Marktaufsicht, jedoch keine Änderungen des Geltungsbereichs, der grundlegenden Anforderungen und der möglichen Konformitätsbewertungsverfahren vorgenommen.[4]