Richtlinie (EU) 2018/1972 (EECC-Richtlinie)
Die Richtlinie (EU) 2018/1972, nicht amtlich EECC-Richtlinie, (auch Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK), englisch European Electronic Communications Code (EECC)) ist eine EU-Richtlinie, die elektronische Kommunikationsnetze und -dienste regelt. Der Rat der Europäischen Union passte im November 2018 die neue Richtlinie zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (European Electronic Communications Code, EECC)[1] an. Sie wurde im Dezember 2018 verabschiedet und der bestehende Regulierungsrahmen konsolidiert und reformiert.[1] Bis zum 21. Dezember 2020 hätten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Telekommunikationsgesetze an die Richtlinie anpassen müssen. Da dies in vielen Staaten nicht geschehen ist, leitete die Europäische Kommission im Februar 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Mitgliedstaaten ein, darunter Deutschland.[2] In Deutschland wird die Reform von den zuständigen Bundesministerien BMWi und BMVI vorangetrieben. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen einer großen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Diese wurde Mitte Dezember 2020 verabschiedet.[3] Eine Ausarbeitung zu zeitlichen Aspekten der nationalen Umsetzung und Anwendung liegt seit April 2019 vor.[4] Der EECC wird ergänzt durch die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, die Binnenmarktrichtlinie für Telekommunikation, die Verordnung über den Binnenmarkt für Telekommunikation, die Roaming-Verordnung,[5] die Entscheidung über Funkfrequenzen und einige andere Bestimmungen. Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2) vom 14. Dezember 2022, umzusetzen bis zum 18. Oktober 2024, wurde die EECC-Richtlinie und die zugeordnete Verordnung 910/2014 EU geändert, die Richtlinie (EU)2016/1148 NIS-1 Richtlinie, Aufgehoben. Auswirkungen für VerbraucherDer EECC soll der Förderung des Wettbewerbs dienen, eine Anregung von Investitionen in Netze sein, einen besseren Verbraucherschutz ermöglichen und ein öffentliches Warnsystem der „umgekehrten 112“ auf nationaler Ebene einführen. Er sieht unter anderem vor:
Die neuen Regelungen zu Anrufen innerhalb der EU gelten bereits seit dem 15. Mai 2019. Auswirkungen für NetzbetreiberDie Auswirkungen für Netzbetreiber und Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind erheblich. Entgegen früherer Anpassungen, die positiv für Verbraucher sein sollten, gelten die Anpassungen nicht nur für Privatkunden, sondern auch für Geschäftskunden. Folgende Aufgaben sind bei Inkrafttreten des Gesetzes umzusetzen:
Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
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