Das rund 1.885 Hektar große Landschaftsschutzgebiet entstand durch Sammelverordnung des Landratsamts Karlsruhe vom 15. Oktober 1962 zum Schutze von Landschaftsteilen im Landkreis Karlsruhe.
Wesentlicher Schutzzweck ist es, die naturnahen Auen- und Feuchtwäldern mit großflächigen Resten eines Auenreliefs (Mäanderbögen, ehemalige Rheinläufe mit Niedermoorbildung, Uferwälle, Schluten, Altarme, Kiesrücken unterschiedlich alter Rheinsysteme) und bedeutenden Vorkommen von Stromtalarten und Wasserpflanzen (Trapa natans, Salvinia natans) sowie seltenen Typen des Extensivgrünlands zu erhalten. Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung für gefährdete Tierarten.