Die 1802/03 durchgeführte grundlegende Neuorganisation der bayerischen Finanzverwaltung führte am 24. März 1802 zur Einrichtung der Rentämter als einheitliche Finanzverwaltungsbehörden der unteren Ebene.[1] Sie waren Nachfolger vor allem der aufgelösten Kastenämter. Ihr Sprengel orientierte sich an den zeitgleich neu eingerichteten Landgerichten.