Regierungsunmittelbare Stadt (Volksrepublik China)
Dieser Artikel behandelt die regierungsunmittelbaren Städte in der Volksrepublik China. Zum analogen Begriff in der Republik China (Taiwan) siehe Verwaltungsgliederung der Republik China.
Die regierungsunmittelbaren Städte der Volksrepublik China (chinesisch直轄市 / 直辖市, Pinyinzhíxiá shì, wörtlich: „unmittelbar regierte Stadt“) sind Verwaltungseinheiten auf Provinzebene.
Status
Es handelt sich bei ihnen nicht um Provinzen, aber sie haben den gleichen Rang wie Provinzen und Autonome Gebiete und unterstehen direkt der Zentralregierung der Volksrepublik China. Daher lautet die Statusbezeichnung wortwörtlich übersetzt „direkt von oben verwaltet“.
Da China ein Einheitsstaat ist, handelt es sich bei den Provinzen nicht um Gliedstaaten (wie den deutschen oder österreichischen Ländern) und bei den regierungsunmittelbaren Städten nicht um Stadtstaaten (wie etwa Wien, Berlin, Hamburg oder Bremen).
Liste
Es gibt in China vier regierungsunmittelbare Städte. Diese sind:
Tianjin, 120 km südöstlich von Peking gelegene Hafenstadt;
Chongqing, die flächenmäßig weitaus größte und auch einwohnermäßig größte der vier Städte, deren Verwaltungsgebiet früher das östliche Siebtel der Provinz Sichuan bildete;