Regierungsunmittelbare Stadt (Volksrepublik China)

Verwaltungsgliederung
der Volksrepublik China

Provinzebene
Provinzen
Autonome Regionen
Regierungsunmittelbare Städte
Sonderverwaltungszonen
Bezirksebene
Provinzunmittelbare Verwaltungszonen
Bezirksfreie Städte
Autonome Bezirke
Regierungsbezirke
Bünde/Ligen
Kreisebene
Stadtbezirke
Kreisfreie Städte
Kreise
Banner
Autonome Kreise
Autonome Banner
Sondergebiete
Gemeindeebene
Straßenviertel
Großgemeinden
Gemeinden
Sum
Nationalitätengemeinden
Nationalitäten-Sum
Amtsgebietsstellen
Dorfebene
Einwohnergemeinschaften
Dörfer
Gaqaa

Die regierungsunmittelbaren Städte der Volksrepublik China (chinesisch 直轄市 / 直辖市, Pinyin zhíxiá shì, wörtlich: „unmittelbar regierte Stadt“) sind Verwaltungseinheiten auf Provinzebene.

Status

Es handelt sich bei ihnen nicht um Provinzen, aber sie haben den gleichen Rang wie Provinzen und Autonome Gebiete und unterstehen direkt der Zentralregierung der Volksrepublik China. Daher lautet die Statusbezeichnung wortwörtlich übersetzt „direkt von oben verwaltet“.

Da China ein Einheitsstaat ist, handelt es sich bei den Provinzen nicht um Gliedstaaten (wie den deutschen oder österreichischen Ländern) und bei den regierungsunmittelbaren Städten nicht um Stadtstaaten (wie etwa Wien, Berlin, Hamburg oder Bremen).

Chinas regierungsunmittelbare Städte (Nummerierung, wie unten aufgeführt)

Liste

Es gibt in China vier regierungsunmittelbare Städte. Diese sind:

  1. Peking, die Hauptstadt Chinas;
  2. Tianjin, 120 km südöstlich von Peking gelegene Hafenstadt;
  3. Chongqing, die flächenmäßig weitaus größte und auch einwohnermäßig größte der vier Städte, deren Verwaltungsgebiet früher das östliche Siebtel der Provinz Sichuan bildete;
  4. Shanghai, die Wirtschafts- und Finanzmetropole an der Mündung des Jangtsekiang.

Siehe auch