Hauptsächlich befasst sich der Rat für Landwirtschaft und Fischerei mit der Regulierung der Märkte, die Organisation der Erzeugung und die Festlegung der verfügbaren Mittel, die Verbesserung der horizontalen landwirtschaftlichen Strukturen und die ländliche Entwicklung.
Sowohl die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) als auch die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) wurden in den letzten Jahren reformiert. Bei der GAP betrifft dies die einheitliche Betriebsprämie, die nun als Haushaltsinstrument eingesetzt wird. Tierzucht, Feldkulturen und Milch werden von der Erzeugung abgekoppelt und der Erhalt der Prämie ist an die Einhaltung bestimmter Kriterien sowie Umweltfreundlichkeit und artgerechte Tierhaltung gebunden.
Der Rat entscheidet auch über den Haushalt für die Finanzierung der Maßnahmen, die in diesem Politikbereich betroffen werden. Bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Ende 2009 war er hierfür alleine zuständig, seitdem hat das Europäische Parlament in Haushaltsfragen ein gleichberechtigtes Mitspracherecht.
Zuständigkeit und Kritik
Die Zuständigkeitsbereiche des Ausschusses sind in einer Selbstbeschreibung festgelegt als:[2]