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Provinz (lateinischprovincia) ist eine auf die Verwaltungsterminologie des antiken Rom zurückgehende Bezeichnung, die heute verschiedene administrativ-territoriale Einheiten sowohl im staatlichen als auch im kirchlichen Bereich bezeichnet.
Das Wort provincia (aus pro- ‚für‘, und dem Stamm von vincere ‚siegen‘)[1] bezeichnete im Lateinischen der Antike primär den Geschäftsbereich eines Magistrats, entspricht also den heutigen Wörtern Kompetenz-, Zuständigkeitsbereich,
Portefeuille. In diesem Sinn ist die Rechtsprechung in Rom genauso eine Provinz wie der Bau einer Flotte oder die Trassierung einer Straße.
Im engeren Sinn bezeichnet der Ausdruck im Kontext der administrativen Organisation des Römischen Reiches ein unter römischer Oberherrschaft und Verwaltung stehendes, erobertes Gebiet außerhalb Italiens.
Im Spätlateinischen bezeichnet provincia auch allgemein eine Gegend oder einen Bereich.
Nördlich der Alpen ist das Wort provincia seit dem 14. Jahrhundert bezeugt. Zuerst erscheint der Begriff am Niederrhein als provincie mit der Bedeutung ‚Bezirk des Erzbistums‘, später wird mit dem Begriff ein größeres staatliches oder kirchliches Verwaltungsgebiet bzw. ein Landesteil bezeichnet.
Provinzen historischer Staaten
Im staatlich-politischen Bereich bezeichnet bzw. bezeichnete Provinz (bzw. die entsprechende, auf lateinisch Provincia zurückgehende Form der jeweiligen Landessprache) Verwaltungs- oder Selbstverwaltungseinheiten oder Gliedstaaten zahlreicher Staaten.
In der Vergangenheit wurde das Wort u. a. in folgenden neuzeitlichen Staaten in derartigen Funktionen verwendet:
Außerdem werden oft die einheimischen Bezeichnungen historischer Verwaltungs- oder Selbstverwaltungseinheiten folgender Staaten als ‚Provinz‘ übersetzt:
In Frankreich als von Paris aus regiertem Zentralstaat gilt alles außerhalb der Ile de France als Provinz und hier herrscht eine gewisse „Stagnation“.[2]
In einigen christlichen Kirchen bezeichnet Provinz ebenfalls eine Stufe der räumlichen Gliederung der Kirche selbst (Kirchenprovinz, lateinischprovincia ecclesiastica) oder eines religiösen Ordens (Ordensprovinz). Eine Kirchenprovinz ist
in der Katholischen Kirche der der Jurisdiktion eines Metropoliten unterliegende Verwaltungsraum;
in verschiedenen anglikanischen Kirchen eine Verwaltungseinheit unter einem Erzbischof oder Bischof oder eine Mitgliedskirche unter einem Primas;
In der Umgangssprache bezeichnet ‚Provinz‘ bzw. provinziell mit tendenziell abwertender Konnotation auch ein Gebiet, das arm an herausragenden kulturellen Angeboten ist oder in der allgemein kein bedeutendes gesellschaftliches Leben stattfindet. Dabei handelt es sich oft um Gebiete fernab der Hauptstadt, an der Peripherie eines Landes oder in einem vorwiegend ländlich geprägten Raum. Da aktuelle Moden oder Sitten oft zuerst in den Städten auftreten und diese im ländlichen Raum noch wenig bekannt sind, gilt dieser als eine rückständige, ‚provinzielle‘ Gegend.