Das Gebiet der Propstei ist nicht deckungsgleich mit dem Stadtgebiet Braunschweigs. Einige Kirchengemeinden in Stadtteilen der Außenbezirke sind benachbarten Propsteien zugeordnet.
Propsteisynode
Oberstes Beschlussorgan der Propstei ist die Propsteisynode. Sie besteht aus 54 Mitgliedern, deren Amtszeit sechs Jahre beträgt. Die Synode hat unter anderem die Aufgabe, die zehn Synodale der Propstei für die Landessynode zu wählen, den Haushalt zu beschließen und bei einem Wechsel im Propstamt einen neuen Propst zu wählen.
Geistliche Leitung
Die geistliche Leitung der Propstei hat der Propst. Der Propst oder die Pröpstin führt zugleich den Vorsitz im sieben Mitglieder zählenden Propsteivorstand.