Bei der Deutschen Bundespost und der Deutschen Post der DDR war Postsendung eine Sammelbezeichnung für alle Sendungen, die zur Postbeförderung zugelassen waren. § 4 Nummer 5 PostG definiert Postsendungen als Briefsendungen und adressierte Pakete. Soweit sie durch lizenzierte Unternehmen befördert werden, zählen Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften ebenfalls dazu.
Briefsendungen
In § 4 Nummer 2 PostG wird Briefsendung als adressierte schriftliche Mitteilung, mit Ausnahme von Katalogen, wiederkehrend erscheinenden Druckschriften sowie teiladressierten Sendungen, definiert.
Bei der Deutschen Post AG gibt es zahlreiche der genannten Postsendungsarten, wobei die Produktpalette seit den 1990er Jahren um verschiedene Angebote erweitert wurde.
Entgelte
Das Entgelt oder Porto (Plural: Portos oder Porti; ursprünglich von lat.: porto „ich trage“, übernommen aus dem Italienischen) ist der Preis der Dienstleistung. Bei öffentlich-rechtlichen Postbetrieben wird der Begriff Postgebühren genutzt. Die Bezahlung dieser Entgelte erfolgt durch den Kauf und das Aufkleben von Briefmarken, durch einen Aufdruck mit speziellen Stempelmaschinen oder per elektronischer „Briefmarke“. Dieser Vorgang wurde als frankieren oder freimachen bezeichnet.
Die Preise für Briefe in Deutschland wurden zum 1. Juli 2019 mit Zustimmung der Bundesnetzagentur angehoben.[1] Da die Preise im europäischen Vergleich niedriger lagen, erfolgte die Erhöhung der Tarife. Dadurch soll der Brieftransport für das Postunternehmen rentabler zu gestalten sein.[2] Zum Januar 2022 wurden die Tarife wieder erhöht, es gelten nun folgende Preise:[3]
Entgeltermäßigungen gibt es für Büchersendungen, Warensendungen, Warenpost und Dialogpost sowie Pressepost (Postvertriebsstück, Streifbandzeitung, Pressesendung). Außerdem wird Großkunden auf die ausgewiesenen Preise Rabatte gewährt. Für andere Postanbieter werden Teilleistungen angeboten, die ebenfalls günstiger sind. Hierbei müssen die anderen Anbieter Sendungen vorsortieren oder schleusen diese erst im Ziel-Briefzentrum ein.
Private deutsche Postanbieter orientieren sich hinsichtlich der Formate und Preise in der Regel an den Tarifen der Deutschen Post, wobei sie diese meist leicht unterbieten. Die Größen der Formate orientieren sich an den Regeln der internationalen Postunion.
Nachporto
Nachgebühr, auch Nach- oder Strafporto – bei der Deutschen Post als Nachentgelt bezeichnet – wird in einigen Ländern erhoben. Falls eine Sendung vom Absender nicht ausreichend frankiert wurde, fordert die Post die Differenz zuzüglich eines Strafzuschlages vom Empfänger ein. Werden dafür Briefmarken verwendet, so spricht man allgemeinhin von Strafportomarken, Nachportomarken oder einfach Portomarken. Spätestens seit 2012 werden in Deutschland nicht ausreichend frankierte Sendungen in der Regel auf Grund des Frankierungszwanges an den Absender zurückgeschickt und mit einem gelben Aufkleber markiert.[18]
Formen der Sendung
Es gibt verschiedene Formen, Postsendungen abzuwickeln (in Deutschland Versendungsform genannt). Diese können sich nach Sicherheit und Geschwindigkeit unterscheiden.
Für die Beförderung erheben die Postunternehmen ein erhöhtes Entgelt, das je nach der besonderen Versendungsform unterschiedlich ist. Die Versendungsform setzt zwingend eine bestimmte Sendungsart voraus.
Adressierung
Eine korrekte Adressierung einer Postsendung ist Voraussetzung für kurze Postlaufzeiten. Eine maschinenlesbare Adresse ermöglicht eine hohe Automatisierung im Postlauf. Hierzu gehören eine maschinenlesbare Schrift, eine feste Form der Empfängerangabe und die Einhaltung von verschiedenen Zonen auf der Anschriftseite.[19]
Eine Vorausverfügung ist ein Hinweis im Adressfeld einer Postsendung oberhalb der Empfängeranschrift, der die Behandlung der Sendung vorgibt, wenn diese unzustellbar ist.
Weiterfranko bezeichnete denjenigen Anteil an der bezahlten Briefgebühr, der einer fremden Postanstalt zustand, vor dem Weltpostverein (1875).
In Deutschland dürfen die Polizei, Justiz, Nachrichtendienste, der Verfassungsschutz uvm. unter bestimmten Voraussetzungen Postsendungen durchsehen und sicherstellen (die folgende beispielhafte Aufzählung beschränkt sich auf Polizei und Justiz):
Verdacht einer Straftat§ 99 StPO zur Strafverfolgung durch Gerichte, bei Gefahr im Verzug auch Staatsanwaltschaften (§ 100 StPO). Die Benachrichtigung erfolgt, sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks, des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit einer Person und von bedeutenden Vermögenswerten möglich ist (§ 101 Abs. 5 StPO).
↑Entscheidend für den Tarif (PRIO/ECO/ECO BUSINESS) sind Format, Gewicht, maschinelle Bearbeitbarkeit und
Beförderungsdauer. Für nicht maschinenfähige Sendungen gilt die nächsthöhere Entgeltstufe (außer Päckchen M)
↑Falls Sie eine Frankiermaschine nutzen, können Sie Ihre ECO-Sendungen nur in einer Post-Geschäftsstelle und ab einer Mindestmenge von 50 Stück aufliefern.
↑ abLaufzeit 4–5 Tage, Voraussetzungen: wie ehem. Brief ECO, d. h. Barfreimachung, Mindestmenge 1000 Stk., Auflieferung nur im VZ, USt.-pflichtig, außerhalb des Universaldienstes.
↑ abcIdeal für kleineres Briefaufkommen // Einfach zu bevorraten // Hochwertiger Eindruck // Erhältlich in jeder Postgeschäftsstelle und im Post Onlineshop auf post.at/onlineshop.
↑A-Post ist die schnelle Versandart für physische Dokumente, die im Dialog mit Kunden, Lieferanten und Partnern eine gewisse Verbindlichkeit aufweisen sollen. A-Post unterstreicht die Wichtigkeit des Inhalts und signalisiert Wertschätzung