Das Politische System Eritreas befindet sich offiziell seit 1997 in einer Übergangsphase und ist eine Diktatur.
Die Republik Eritrea ist das letzte und einzige afrikanische Land, in dem ein offiziell festgeschriebenes Einparteiensystem vorherrscht und somit nur eine einzige Partei zugelassen ist. Das politische System der ehemaligen italienischen Kolonie ist weiterhin vom autoritären Führungsstil des Präsidenten Isayas Afewerki geprägt.
Eritrea war lange Zeit unter türkischer Herrschaft (ab 1554 als Habeş Eyaleti) Teil der Osmanischen Monarchie und stand unter der Kontrolle des türkischen Sultans.
1935 wurde das Land mit dem besetzten Kaiserreich Äthiopien und Somalia zum Kolonialgebiet Italienisch-Ostafrika vereinigt und Eritrea die Tigray-Gebiete in Äthiopien angegliedert. Im Zweiten Weltkrieg jedoch, im April 1941, wurde das Land befreit und 1950 von den Vereinten Nationen Äthiopien als autonome Region mit eigener Regierung und eigenem Parlament zugesprochen.
Ab 1952 jedoch wurde Eritrea nach und nach vom Kaiserreich Äthiopien annektiert, die Autonomie nach und nach aufgehoben. 1956 wurde Amharisch als Amtssprache in Eritrea eingeführt, 1961 wurde das eigenständige Parlament geschlossen und die Föderation gänzlich aufgelöst. 1962 wurde Eritrea schließlich zur 14. Verwaltungsprovinz Äthiopiens deklariert. 1961 bereits gründeten sich Unabhängigkeitsbewegungen, von denen die größte die Eritreische Befreiungsfront war. Es begann der Eritreische Unabhängigkeitskrieg. 1974 geriet die Provinz Eritrea zudem unter kommunistische Herrschaft, nachdem das Militär den Kaiser gestürzt hatte. Die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Äthiopien ab 1987 gewährte den Regionen Eritrea und Assab jedoch wieder Autonomie.
Die Eritreischen Unabhängigkeitsbewegungen verbündeten sich mit den Äthiopischen Befreiungsbewegungen und stürzten im Jahr 1991 das sozialistische Regime in Addis Abeba. Nach kurzzeitiger Autonomie als Teil der neuen Republik Äthiopien fand am 23. und 25. April 1993 eine erfolgreiche Volksabstimmung für die Unabhängigkeit statt, und Eritrea wurde zum ersten Mal in die Unabhängigkeit entlassen. Es entstand eine provisorische Regierung unter der Leitung der Eritreischen Volksbefreiungsfront, welche sich von der Eritreischen Befreiungsfront abgespalten hat.[3]
Verfassung
Die eritreische Verfassung vom 23. Mai 1997[4] ist offiziell demokratisch gestaltet.
Nach der eritreischen Verfassung ist Eritrea eine präsidiale Republik mit Einparteiensystem.[5] Eritrea ist damit eines der wenigen Länder, in denen noch eine Einheitspartei existiert, nachdem in der Phase der Unabhängigkeitsbewegung in Afrika fast in jedem Land zunächst diese Staatsführung bevorzugt wurde (siehe auch: Einparteiensystem).
Die Verfassung Eritreas von 1997 ist allerdings bislang nicht in Kraft getreten.
Eine staatliche Gewaltenteilung existiert nicht. Eritrea ist ein Zentralstaat, der in sechs Regionen aufgeteilt ist.[6]
Staatsoberhaupt ist der mit weitgehenden Vollmachten ausgestattete Präsident, welcher für 5 Jahre mit maximal 2 Amtsperioden gewählt wird. Da die Verfassung allerdings nicht in Kraft getreten ist, regiert der bisherige Präsident Isayas Afewerki bereits seit 1993 ohne Unterbrechungen. Alle wesentlichen Entscheidungen werden vom Präsidenten, welcher zugleich auch Vorsitzender der Einheitspartei ist, getroffen: Er ist Vorsitzender der Legislative, Chef der Regierung, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und ernennt die Mitglieder des Regierungskabinetts. Er hat keinen Vertreter, somit gibt es das Amt des Vizepräsidenten nicht. Isayas Afewerki vereint somit das Amt des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs in sich.[5]
Zudem besteht eine 24-köpfige Staatsvertretung, welche aus der Regierung – den 16 Ministern – und acht weiteren Staatsvertretern besteht. Diese Staatsvertretung bildet offiziell die Exekutive des Landes. Die Regierung bestimmt die Politik des Landes, erlässt Gesetze und Verordnungen und ist rein theoretisch der Nationalversammlung verantwortlich. Frauen sind in der Politik wie auch den gehobenen Verwaltungsposten stark vertreten: vier Ministerien (von insgesamt 17 Kabinettsposten) werden von Frauen geführt.[7]
Parlament
Bis zur Durchführung freier Wahlen besteht ein Übergangsparlament (die 1993 eingerichtete sogenannte Nationalversammlung) mit 150 Abgeordneten, von denen 75 automatisch Mitglieder des Zentralrats der Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit (1994 hervorgegangen aus der Eritreischen Volksbefreiungsfront) sind und die restlichen 75 Volksvertreter, die direkt vom Volk gewählt werden. 60 unter diesen 75 Vertretern des Volkes müssen für Repräsentanten der Regionalparlamente und 15 für Vertreter der im Ausland lebenden Eritreer sein. Von diesen restlichen 75 Vertretern sind elf Frauen und 15 Emigranten reserviert. Die Nationalversammlung wählt den Staatspräsidenten, sorgt sich um das Budget, erlässt Verordnungen sowie Gesetze und kümmert sich dann um deren Einhaltung.[5] Das Parlament tritt nur auf Anordnung des Präsidenten zusammen; zuletzt trat es 2001 zusammen, seitdem wurde die Arbeit nicht mehr aufgenommen. Der Entwurf für das Wahlgesetz sieht eine obligatorische Frauenquote bei den Abgeordneten von 30 Prozent vor.[7]
Die einzige legale Partei ist die afrikanisch-sozialistische und eritreisch-nationalistischeVolksfront für Demokratie und Gerechtigkeit. Nach Ansicht von Beobachtern stellt sich damit die Frage, ob die Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit überhaupt den Status einer politischen Partei besitzt oder es sich in Eritrea um ein Land handelt, das sich in einem Übergangsstadium von einer auf zentraler Planung beruhenden Wirtschaftsform in eine marktwirtschaftlich organisierte Gesellschaftsordnung befindet; von offizieller Seite wird allerdings bekräftigt, dass man sich für ein Parteiengesetz einsetze.[8] Oppositionsparteien gibt es, sie sind allerdings illegal und dürfen bei den Wahlen nicht antreten. Die oppositionellen Organisationen sind in der Allianz der Eritreischen Nationalen Kräfte (Alliance of Eritrean National Forces; AENF) zusammengeschlossen.[5] Zu diesen zählen:
Das Justizsystem Eritreas besteht aus einem Obergericht mit fünf Standorten, 36 Regionalgerichten und etwa 368 Kommunalgerichten; daneben gibt es eine Sonder- und eine Militärgerichtsbarkeit.[9] Ein Kommunalgericht besteht aus insgesamt drei Juristen und Magistraten. Die Richter der Kommunen entscheiden in der Regel nach lokalem Recht und Gewohnheitsrecht. Kann ein Kommunalgericht den Disput nicht lösen, muss die Angelegenheit der nächsthöheren Ebene der Gerichtsbarkeit übertragen werden, den Regionalgerichten.
Nach der eritreischen Verfassung ist die Judikative des Landes sowohl von der Exekutive als auch von der Legislative unabhängig. Die Judikative ist jedoch in der Verfassungswirklichkeit nicht unabhängig: Die Justiz ist als Teil des Justizministeriums sogar von diesem abhängig. Kritiker der politischen Führung Eritreas laufen Gefahr, ohne förmliches Justizverfahren verhaftet zu werden.[10]
Justizministerin ist seit 1993 die ehemalige Richterin Fozia Hashim, Oberster Richter ist Menkerios Beraki.
Mit der eritreischen Verwaltungsreform vom 15. Juli 1996[12] wurde die Zahl der Verwaltungsregionen (ዞባzoba, إقليم iqlīm) auf sechs reduziert. Darunter stehen die Verwaltungseinheiten Sub-Region (ንኡስ ዞባnəʾus zoba, مديرية mudīrīya), Distrikt (ከባቢkäbabi, ناحية nāḥīya) und Dorf (ዓዲaddi, قرية qarya).