Politische Leiter wurden unter anderen zur Unterstützung der „Hoheitsträger“ eingesetzt,[1] die den „Hoheitsgebieten der NSDAP“ (Block, Zelle, Ortsgruppe, Kreis, Gau und Reichsleitung) vorstanden. Zum Teil waren sie auch selbst „Hoheitsträger“. Zusammen mit den übrigen Funktionären, die nur fachliche Aufgaben zu bearbeiten hatten, bildeten sie das „Korps der Politischen Leiter“, das zum Zweck der politischen Gleichschaltung eingesetzt wurde, nach militärischem Vorbild uniformiert und in Dienstränge eingeteilt war. Wegen der goldbraunen Uniformierung wurde der Politische Leiter im Volksmund auch „Goldfasan“ genannt. 1937 umfasste die Gruppe der Politischen Leiter rund 700.000 Personen.
Der Politische Leiter war im rechtlichen Sinne kein Beamter. Nach den Richtlinien der Partei galt er als „Amtsträger“,[2] obwohl er von Kreisebene an aufwärts hauptamtlich tätig war. Laut NSDAP-Auffassung sollte der Politische Leiter „Prediger und Soldat“ zugleich sein. Er war aber auch Spitzel der NSDAP, der die Bevölkerung überwachte; so mussten Politische Leiter über die Bewohner ihres „Betreuungsgebietes“ Karteikarten anlegen und dazu regelmäßig „allgemeine Fragebögen“ ausfüllen.
Auflösung des Korps
Das „Korps der Politischen Leiter“ als Gliederung der NSDAP wurde 1946 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zur Verbrecherischen Organisation erklärt, da es für „die Germanisierung einverleibter Gebiete, die Verfolgung der Juden, die Durchführung des Sklavenarbeitsprogramms und die Misshandlung von Kriegsgefangenen“ mitverantwortlich sei. Für schuldig gesprochen wurden alle Reichsleiter, Gauleiter und Kreisleiter, sofern sie nach dem 1. September 1939 tätig gewesen waren. Nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 waren damit Strafen vom „teilweisen Verlust der bürgerlichen Rechte“ bis zur Todesstrafe möglich, doch das Gericht empfahl eine Gesetzesänderung, damit in keinem Fall die nach dem Entnazifizierungsgesetz vorgeschriebene Strafe überschritten werde. [5]
↑Rudolf Kluge, Heinrich Krüger: Verfassung und Verwaltung im Großdeutschen Reich. 2., Aufl., Berlin 1939, S. 183 f. (Angegebene Quelle: Robert Ley, VB vom 24. November 1937.)
↑Whitney R. Harris: Tyrannen vor Gericht. Das Verfahren gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg 1945-1946. Hrsg. von Christoph Safferling. Berlin 2008, S. 533 f., ISBN 978-3-8305-1593-7.
↑IMT: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Nachdruck München 1984, Band 22, S. 567–75.