Dieser Artikel beschreibt den Ordenspriester und Kirchenrechtler Philipp zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Zum Sportfunktionär siehe Philipp Ernst zu Hohenlohe-Schillingsfürst.
1896 verließ er den Staatsdienst, um Benediktiner zu werden. Er trat in die Abtei Seckau ein und empfing 1898 die Priesterweihe. Nach Studien an der Universität Löwen wurde er 1907 Professor für Römisches Recht und Rechtsphilosophie an der Benediktinerhochschule Sant’Anselmo in Rom. Von 1918 bis 1934 war er Professor für Kirchenrecht an der Universität Wien.
Schriften
Friedrich Karl Schönborn, Bischof von Bamberg (1674–1746). 1906
Gründe der Schadensersatzpflicht in Recht und Moral. 1914
Beiträge zum Einfluß des kanonischen Rechts auf Strafrecht und Prozeßrecht. 1918
Das Prozeßrecht des Codex Iuris Canonici. 1921
Papstrecht und weltliches Recht. 1925
Das Kirchenrecht der Lex Bajuvariorum. 1932
Der Ständestaat vom Standpunkte der christlichen Rechtsphilosophie. 1933
Ursprung und Zweck der Collatio legum Mosaicarum et Romanarum. 1935
Einfluß des Christentums auf das Corpus Iuris Civilis. 1937