Noch im gleichen Jahr wurde Elder nach Kopenhagen entsandt, um den Widerstand der dänischen Regierung gegen den projektierten Bau der Lübeck-Büchener Eisenbahn zu überwinden, blieb mit dieser Mission jedoch erfolglos. 1847 begab Elder sich, begleitet von Heinrich Theodor Behn mit dem gleichen Auftrag abermals nach Kopenhagen und konnte diesmal durch seine Verhandlungen die dänische Einwilligung in den Eisenbahnbau erreichen.
Mit dem Inkrafttreten der revidierten Lübecker Verfassung am 29. Dezember1851 wurde in der Stadt die Gewaltenteilung festgeschrieben und das mit diesem Prinzip nicht mehr zu vereinbarende Amt des Syndicus aufgehoben. Elder erhielt, wie auch die beiden anderen zu jener Zeit amtierenden Syndici, am 3. Januar1852 das Amt eines vollgültigen Senators, führte jedoch weiterhin den traditionsreichen Titel eines Syndicus.
In den Jahren 1851, 1857 sowie 1858 war Elder Angehöriger der Elbschiffahrtskommission und bis zu seiner Aufhebung 1864 ständiges Mitglied des Lübecker Obergerichts. Daneben bekleidete er verschiedene Funktionen in der Lübecker Verwaltung. Am 5. November1873 trat er in den Ruhestand.
Nachweis der Aemter-Vertheilung im Freistaate Lübeck, in: Lübeckische Blätter, dritter Jahrgang, No. 11, 17. März 1861.
Einzelnachweise
↑Hermann Genzken: Die Abiturienten des Katharineums zu Lübeck (Gymnasium und Realgymnasium) von Ostern 1807 bis 1907. Borchers, Lübeck 1907. (Beilage zum Schulprogramm 1907) Digitalisat, Nr. 61
↑Jochen Lengemann: Das Deutsche Parlament (Erfurter Unionsparlament) von 1850. Ein Handbuch: Mitglieder, Amtsträger, Lebensdaten, Fraktionen (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Große Reihe Bd. 6). Urban & Fischer, München 2000, ISBN 3-437-31128-X nennt Elder jedoch nicht als Mitglied. Vertreter von Lübeck im Staatenhaus war Karl Ludwig Roeck und im Volkshaus Friedrich Krüger.