Oskar von Bülow war der Sohn des Apothekers und Stadtrates Johann David Bülow (* 1. Januar 1794 in Breslau; † 13. Februar 1871 in Breslau) und der Pauline Beer (* 31. März 1807 in Herrnstadt; † 14. September 1879 in Breslau). Er vermählte sich am 26. März 1874 in Tübingen mit Sophie Friederike Haug (* 4. September 1843 in Tübingen; † 24. Juni 1937 in Tübingen). Sie war die sechste Tochter und das siebte Kind des Tübinger Historikers Carl Friedrich Haug und der Theophanie Conradi.[2] Bülow ist verschwägert mit Carl Friedrich Haug junior, Karl von Riecke und Wilhelm Roser. Der Schwager Karl von Riecke schrieb, basierend auf den lebenslangen genealogischen Forschungen seines Schwiegervaters Carl Friedrich Haug, unter anderem eine Abhandlung zur Württembergischen Familien- und Landesgeschichte.[3]
Nachkommen
Aus der Ehe Bülows mit Sophie Haug gingen vier Kinder hervor:
Paul Friedrich Oskar Bülow, Amtsgerichtsrat in Riedlingen ⚭ mit Luise Julie Schaeffer, Tochter des Apothekers Carl Schaeffer aus Tettnang;
Im Herbst 1863 habilitierte sich Bülow in Heidelberg mit der Schrift de praejudicialibus exceptionibus für Römisches Recht und Prozessrecht. Von 1863 bis 1865 lehrte er an der Ruperto Carola als Privatdozent. Zitat Max von Rümelin: „Jener Privatdozentenzeit gedachte er später als einer äußerst anregenden und schaffensfreudigen. Nicht allein der Verkehr mit den juristischen Kollegen Vangerow, Mittermaier, Bluntschli und dem gleichzeitig habilitierten A. Thon wirkte auf ihn ein. Er erfreute sich auch der Berührung mit Männern wie Helmholtz, Bunsen, Häusser, Gervinus.“
Lehrstuhl an der Justus-Liebig-Universität Gießen
1865 folgte Bülow einem Ruf als etatsmäßiger Extraordinarius, außerordentlicher Professor, an die Justus-Liebig-Universität Gießen; am 9. November 1867 übernahm er dort den Lehrstuhl für Römisches Recht und Zivilprozessrecht, den er bis 1872 innehatte. In Gießen begann eine lebenslange Freundschaft Bülows mit dem daselbst von 1852–1868 lehrenden, 19 Jahre älteren Rudolf von Jhering. Ihm hat Bülow seine erste größere Monographie über Die Lehre von den Prozeßeinreden und die Prozeßvoraussetzungen. 1868. gewidmet. Bülows Hauptwerk seiner späteren Jahre, Das Geständnisrecht. Ein Beitrag zur allgemeinen Theorie der Rechtshandlungen. 1899., trägt im Vorwort die Widmung dieser wissenschaftlichen Arbeit dem verstorbenen Freund Rudolf von Jhering.[8] Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz Berlin. Handschriftenabteilung: Sammlung Darmstädter. ist im Besitz von Briefen Rudolph von Jherings an Bülow.
Lehrstuhl an der Eberhard Karls Universität Tübingen
Im Jahr 1872 folgte Bülow einem Ruf an die Eberhard Karls Universität Tübingen auf den vakanten Lehrstuhl für Römisches Recht, als Nachfolger von Alois von Brinz. Bülow bekleidete diesen Lehrstuhl für 13 Jahre bis 1885. Zitat Max von Rümelin: „Der große Dozentenerfolg, den er in dem aufblühenden Tübingen errang, die Anerkennung, die durch mehrfache Rufe (nach Göttingen 1877, nach Breslau 1884) seiner Wirksamkeit gezollt wurde, der geistig angeregte Freundeskreis, in den er eintrat, das immer näher sich gestaltende Verhältnis mit dem unmittelbaren Fachkollegen Degenkolb, alles das trug dazu bei, die Lebensfreude und Schaffenskraft in ihm zu steigern.“ 1884 wurde Bülow zum Rektor der Eberhard Karls Universität gewählt.[11]
1885 veröffentlichte Bülow Gesetz und Richteramt. Enthalten darin ist der Satz: „Denn nicht das Gesetz, sondern Gesetz und Richteramt schafft dem Volke sein Recht!“. Mit dieser häufig rezensierten Aussage markierte er den Beginn der Diskussionskultur über das Richterrecht.[12]
Lehrstuhl an der Alma Mater Lipsiensis
Im Jahr 1885 nahm Bülow einen Ruf an die Universität Leipzig an. Dort sprach Bülow in seiner Rektoratsrede aus, was Richter immer schon praktizierten: „Innerhalb der Schranken des Gesetzes eröffnet sich dem Richter ein weiter Spielraum selbständiger Rechtsbestimmung.“ Bülow sah im Richterspruch eine Rechtsquelle und im Richter einen Akteur, der Staatsgewalt ausübt. Bülow gehörte zu den wichtigsten Vertretern des Richterrechts seiner Zeit. Obwohl wegen eines Herzleidens schon im Alter von 55 Jahren 1892 emeritiert, wurden Bülow noch 15 Jahre erfolgreichen wissenschaftlichen Schaffens zuteil.
Das Leben in Heidelberg
Bülow kehrte im Herbst 1892 nach Heidelberg zurück, dem Geist der Stätte, deren Alma Mater Ruperto Carola ihm die Venia Legendi verliehen hatte. Zitat Max von Rümelin: „An der er seine akademische Wirksamkeit begonnen hatte und mit der ihn liebe Erinnerungen aus der Jugendzeit verbanden.“ Hier ließ sich Bülow als Altersruhesitz im Jahre 1893 von dem Architekten Jakob Henkenhaf eine zweigeschossige Villa in der Gaisbergstraße 81 erbauen, deren Stil geprägt ist, Zitat Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg: „von einer historisierenden Gestaltung, die sich an Vorbildern aus der Landhausarchitektur der norditalienischenRenaissance und des Manierismus orientiert “.[13]
In Heidelberg entstanden nach Bülows Emeritierung neben weiteren Arbeiten die Werke und Schriften: Absolute Rechtskraft des Urtheils, Das Geständnisrecht, Briefe eines Unbekannten über die Rechtswissenschaft, Heitere und ernste Betrachtungen über die Rechtswissenschaft, Das Ende des Aktenversendungsrechts. Eine Gerichtsverfassungsfrage und die Abhandlung: Klage und Urteil. Eine Grundfrage des Verhältnisses zwischen Privatrecht und Prozeß.
Zitat Max von Rümelin: „Dort erlebte er, da die Gesundheit bei der nunmehr ermöglichten Schonung der Kräfte sich wieder erheblich besserte, noch einmal eine Periode reichen Schaffens. Die literarische Tätigkeit, die er in dieser letzten Zeit entwickelte, überragt an Umfang seine gesamte frühere Produktion und daß die Arbeitskraft bis zum Schlusse nicht versiegte, erhellt daraus, daß er noch ein nahezu fertiggestelltes Werk über Rechtsentstehung hinterließ, von dem zu hoffen steht, daß es der Wissenschaft nicht vorenthalten bleiben wird. Allerdings mußten sich im Laufe der Jahre die Beschwerden seines Herzleidens immer mehr geltend machen, allein sie hinderten ihn nicht, im Kreise der Seinen noch frohe und glückliche Tage zu genießen. Das Ende, das ihm beschieden, war ein friedliches. Man fand ihn, nachdem er den Abend mit den Seinen musizierend zugebracht hatte, des Morgens im Arbeitsstuhl, die Zeitung noch in der Hand, ruhig eingeschlafen.“
Nach Bülows Tod
Nach Bülows Tod am 19. November 1907 verkaufte seine Witwe Sophie geb. Haug das Anwesen in der Gaisbergstraße 81 und kehrte in ihre Vaterstadt Tübingen zurück. Heute beherbergt die Villa Bülow eine Kindertagesstätte der Stadt Heidelberg.
Sophie Bülow überlebte ihren Gatten um nahezu 30 Jahre. Als fast 94-Jährige entschlief sie sanft am 24. Juni 1937 in ihrem Zuhause in Tübingen, in der Uhlandstraße 10. Am 26. Juni 1937 um 3 Uhr nachmittags fand auf dem Stadtfriedhof Tübingen im Kreise ihrer Familie, ihrer beiden Gesellschafterinnen und enger Freunde die Beisetzung statt.[14] Sophie Bülow geborene Haug fand ihre letzte Ruhe im Familiengrab ihrer Eltern Carl Friedrich Haug und Theophanie Haug geborene Conradi, neben weiteren Familienmitgliedern auf dem Tübinger Stadtfriedhof im Gräberfeld F (Reihe 13 Grab 21). Die inzwischen aufgelassene Grabstätte existierte noch im Jahr 1985.[15]
Gaisbergstraße 81 in Heidelberg
Eingang zur Kindertagesstätte
Aufgang zur Villa Bülow
Ansicht der Villa Bülow Kindertagesstätte
Bülows letzte Ruhestätte befindet sich auf dem Bergfriedhof (Heidelberg) im Gräberfeld Z, Reihe 1, (Lit. Z 306/307). Als Grabmal wählte die Familie einen 2 Meter hohen Menhir aus Granit. Auf einer schlichten Tafel sind die Lebensdaten von Bülows eingeschlagen. In dieser Grabanlage ruht auch seine Enkeltochter Irmgard Helene Pauline Haus (31. März 1907 – 18. Mai 1986), eine Tochter von Elfriede Haus geborene Bülow und Rudolf Haus.[2][16]
Klage und Urteil. Eine Grundfrage des Verhältnisses zwischen Privatrecht und Prozeß. Berlin 1903.
Das Geständnisrecht. Ein Beitrag zur allgemeinen Theorie der Rechtshandlungen. 1899. Neuauflage 2007, ISBN 978-3-8364-3520-8.
Briefe eines Unbekannten über die Rechtswissenschaft. Zusatztitel: Eine Gabe zur ersten Geburtstagsfeier des neuen deutschen bürgerlichen Rechts. Leipzig. Breitkopf und Härtel. 1891. V, 140 S.
Heitere und ernste Betrachtungen über die Rechtswissenschaft. Zusatztitel: Beiträge zur Theorie des Gesetzes- und Gewohnheitsrechts. 2. Ausg. der "Briefe eines Unbekannten über die Rechtswissenschaft". Leipzig. Breitkopf und Härtel. 1891. V, 140 S.
Heitere und ernste Betrachtungen über die Rechtswissenschaft. Zusatztitel: Beiträge zur Theorie des Gesetzes- und Gewohnheitsrechts. 2. Ausg. der "Briefe eines Unbekannten über die Rechtswissenschaft". Leipzig. Breitkopf und Härtel. 1891. V, 140 S., digitalisiert in Cooperation American Libraries [2]
Das Ende des Aktenversendungsrechts. Freiburg i.B. 1881 Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr. (Paul Siebeck). Online-Ausgabe. Frankfurt am Main. Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. 2002
Civilprozessualische Fiktionen und Wahrheiten. 1879. Archiv für die civ. Praxis. Bd. 62. 96 S.
Gemeines deutsches Zivilprozeßrecht. Wintersemester 1868/69. Vorlesungsnachschrift von L. Fechler (hrsg. von Johann Braun). Tübingen 2003, ISBN 3-16-148193-3.
Die Lehre von den Prozesseinreden und die Prozeßvoraussetzungen. Gießen. 1868. VI, 320 S. Neuauflage 2007, ISBN 978-3-8364-3521-5.
Vertrauliche Briefe eines Unbekannten über die heutige Jurisprudenz. 8. Jahrgang der deutschen Gerichtszeitung Nr. 10 (Berlin 7. März 1866). Dritte (civilprozesssuale) Serie. Erster Brief. (Diese Briefe wurden von Jhering und Bülow verfasst. Die Jheringschen wurden später in Scherz und Ernst in der Jurisprudenz herausgegeben. Der zitierte Brief ist von Bülow.) 1864.
De praejudicialibus exceptionibus. Habilitationsschrift. Heidelberg. 1863. V, 59 S. Bangel und Schmitt.
De praejudicialibus formulis. Dissertatio inauguralis. Vratislaviae. 1859. 46 S. Grassius.
Legge e giurisdizione. Oskar von Bülow - Philipp Zorn, a cura di Fluvio Cortese e Andrea Sandri. Herrenhaus Edicioni Seregno Lombardia [3]
Quellen
Jahresbericht 1855 des Gymnasiums zu St. Maria Magdalena in Breslau
Einzelnachweise
↑Die Rückseite des Porträtfotos ist aus folgenden Gründen der Veröffentlichung würdig, 1. Ist von dem Fotografen Paul Wilhelm Hornung kein Nachlass erhalten, Referenz: Stadtarchiv Tübingen, freundliche Auskunft von Frau Antje Zacharias. 2. ist auf der Rückseite des Porträtfotos, ein handschriftlicher Vermerk zu den dargestellten Personen, nebst dem Entstehungsjahr der Fotografie, aus der Feder des Gatten, Oskar von Bülow, niedergeschrieben.
↑Altwirtembergisches aus Familienpapieren zum besten des Lutherstiftes einer Erziehungsanstalt für Pfarrerssöhne, verfasst und herausgegeben von Karl Viktor von Ricke [1]
↑Rektoratsreden im 19. und 20. Jahrhundert – Online-Bibliographie, Oskar von Bülow
↑Thomas Henne, Carsten Kretschmann: Ein Mythos der Richterrechtsdiskussion. Oskar Bülow, „Gesetz und Richteramt (1885)“. In: Ius Commune, hrsg. von Dieter Simon und Michael Stolleis, Band 26. Vittorio Klostermann Frankfurt a. M. 1999. S. 211–237 (211).
↑Stadtarchiv Heidelberg, Traueranzeige Sophie Bülow Privatdruck, veröffentlicht in „Tübinger Chronik“, Jahrgang 1937.
↑Von 1968 bis 2001 war der Stadtfriedhof vorübergehend für weitere Belegungen geschlossen. In der Fotodokumentation, durchgeführt im Jahr 2001 von der Friedhofsverwaltung, ist die Grabanlage nicht mehr enthalten. − mit freundlicher Auskunft von Frau Antje Zacharias, Stadtarchiv Tübingen, am 16. Januar 2015.
Max von Rümelin verfasste den Nachruf auf Oskar von Bülow, erschienen als Druck im Jahre 1908 in der Reihe Archiv für Civilistische Praxis. Herausgegeben von Heck, M. Rümelin, Wendt. Professoren der Tübinger Juristenfakultät. 103. Band. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1908. 33 S.