Das etwa 3 km² große Schutzgebiet umfasst eine seit der Antike bewohnte Kulturlandschaft mit Pinienwäldern, Phrygana und Macchie sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen u. a. mit Wein- und Obstgärten und Viehweiden.
Das Gebiet wurde im Jahr 1997 als FFH-Gebiet vorgeschlagen. 2006 erfolgte die Bestätigung als Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI) und 2011 die Ausweisung als Besonderes Erhaltungsgebiet (SAC).