Das preußische Oberheroldsamt war eine Behörde zur Betreuung von Adelsangelegenheiten, insbesondere zur Dokumentation und Reinerhaltung der Wappen adeliger Familien. Sie bestand von 1706 bis 1713 und stellt einen Vorläufer des preußischen Heroldsamts dar.
Gegründet wurde das Oberheroldsamt durch Reskript des preußischen Königs Friedrich I. vom 16. Januar 1706.[1] Friedrich I. schätzte den Prunk und Pomp seiner Vorbilder in Frankreich, England und am kaiserlichen Hof zu Wien und strebte mit der Gründung der Behörde einen Prestigegewinn für seine neue Königswürde an. Schon 1702 hatte er Johann August Marschall von Bieberstein zum Herault des Armes ernannt und ihn in Wien, London und Paris Erkundigungen über die dortige Regelung des Heroldswesens einziehen lassen. Nach weiteren Vorbereitungen – u. a. Ernennung eines Fiscal d’Armes 1703 – errichtete er schließlich das Oberheroldsamt.
An der Spitze stand der Oberheroldsmeister, unter seiner Führung arbeiteten fünf Oberheroldsräte, ein Archivar, ein Protonotar, ein Wappenmaler und mehrere Unterbediente.[2] Sein Sitz war das sogenannte Alte Collegienhaus in der CöllnerBrüderstraße.[3] In den verschiedenen Provinzen Brandenburg-Preußens wurde je ein Oberheroldsrat und ein Herolds-Sekretär ernannt, welche die Verbindung zwischen der Ritterschaft und dem Oberheroldsamt erleichtern und dem letzteren vorarbeiten sollten.
Sinn und Zweck
Das Oberheroldsamt sollte die Wappen der inländischen adeligen Familien untersuchen, willkürliche Veränderungen verhindern und zu diesem Zweck ein allgemeines Wappenbuch anlegen, genaue Geschlechtsregister der adeligen Familien führen sowie das königliche Wappen in seiner Reinheit erhalten. In einem Patent wurden die adeligen Familien aufgefordert, genaue Zeichnungen ihrer Wappen und Stammbäume an das Oberheroldsamt oder die zuständigen Heroldsräte in den Provinzen zu liefern und die Geburt bzw. den Tod jedes männlichen Familienmitglieds zu melden.[4]
Die Mitglieder des Amtes erhielten keine besondere Besoldung und nur die Gebühren sollten zum Unterhalt beitragen. Die Adeligen machten jedoch nur sparsamen Gebrauch vom Oberheroldsamt und so war es halb vergessen, als König Friedrich Wilhelm I. es bei Antritt seiner Regierung 1713 förmlich (als Narretei) aufhob.[5]
Heroldssektetär für Kleve-Mark: Rat und Archivar Wortmann
Joh. Aug. Marschall v. Biberstein
Jacob Paul v. Gundling
Christian Maximilian Spener
Johann Peter v. Ludewig
Ergebnisse
Das Wappen von 1709 der „Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin“
Literatur
Carl Eduard Geppert: Chronik von Berlin von Entstehung der Stadt an bis heute. Bd. 1: Von Entstehung der Stadt bis zum Regierungsabschlusse des Königs Friedrichs des Ersten. Berlin 1839, S. 390. (Digitalisat)
Johann Christoph Müller, Georg Gottfried Küster: Altes und Neues Berlin. Dritte Abtheilung. Berlin 1756, Sp. 306–308.
Christian Otto Mylius: Corpus Constitutionum Marchicarum. (CCM) Sechster Theil, Zweyte Abtheilung. Berlin o. J., Sp. 63ff. (Digitalisat)
Johann Karl von Schroeder: Drei unbekannte Siegel König Friedrichs I. In: Friedrich Benninghoven, Cécile Lowenthal-Hensel (Hrsg.): Neue Forschungen zur brandenburg-preußischen Geschichte. Band 1. (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Bd. 14). Köln/ Wien 1979, ISBN 3-412-05179-9, S. 71–81, besonders S. 72–77.
Gustav Adelbert Seyler: Geschichte der Heraldik (Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft). (Einführungsband zu J. Siebmachers Großem Wappenbuch). Nürnberg 1885–1889. (Reprint: Neustadt an der Aisch 1970), S. 629–634. (Digitalisat)
Einzelnachweise
↑Etablissement des Ober-Heralds-Amts, und daß die Ritterschaftlichen Personen ihre Wapen an dasselbe einschicken sollen vom 16. Januar 1706. Druck bei Mylius: CCM VI,2, Sp. 63–66 und bei Seyler: Geschichte, S. 630f. (Digitalisat).
↑Ordnungen und Statuten, des Königl. Preuß. Ober-Heralds-Amts, 1706. Druck bei Mylius: CCM VI,2, Sp. 75–80. Kommentierter Auszug bei Seyler: Geschichte, S. 632f. (Digitalisat).
↑Müller/Küster: Altes und Neues Berlin III, Sp. 106.
↑Patent, die Wapen an das Ober-Heralds-Amt einzuschicken, nebst Taxe desselben vom 21. April 1706. Druck bei Mylius: CCM VI,2, Sp. 65–70 und bei Seyler: Geschichte, S. 631 (Digitalisat).
↑Zirkularerlass König Friedrich Wilhelms I. vom 14. März 1713. In: Acta Borussica. Die Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert. Bd. 1. Berlin 1894, S. 353 (Digitalisat).
↑Müller/Küster: Altes und Neues Berlin III, Sp. 77; Wilhelm Mila: Berlin oder Geschichte des Ursprungs, der allmähligen Entwickelung und des jetzigen Zustandes dieser Hauptstadt, in Hinsicht auf Oertlichkeit, Verfassung, wissenschaftliche Kultur, Kunst und Gewerbe. Berlin und Stettin 1829, S. 259 (Digitalisat)