Das Gebiet wurde 1972 ausgewiesen (LGBl. 140/1972)[1], und zwar in der Kategorie der „Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen oder gefährdeten Pflanzen oder Tierarten“ (NSG c, nach § 5 Z. 2 lit. c Naturschutzgesetz 1976 – NschG).
Es ist als Bestandschutzgebiet für Pflanzen (Pflanzenschutzgebiet, was in der Steiermark keine eigene Klasse ist) erklärt,[1] es „sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, den Pflanzenbestand zu schädigen oder zu gefährden; insbesondere ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen sowie die Gestaltung oder die Beschaffenheit des Bodens zu ändern.“ (§ 2).
Das Areal ist über die mautpflichtigeDachsteinstraße erreichbar.
Durch das Schutzgebiet führt – heute ebenfalls schon ein Wahrzeichen des Ennstales – die Dachstein-Südwandbahn. Bei deren Gipfelstation am Hunerkogel wurde 2005 der Dachstein Skywalk gebaut, eine Aussichtsplattform, die in die Südwände hinausragt, und so einen außerordentlichen Überblick über das Schutzgebiet bietet.
Medien
Universum: Schladminger Bergwelten, ORF, 2013, Teil 1 Von Gipfeln und Gämsen; Teil 2 Zwischen Jahrhunderten und Hundertstelsekunden (Weblink shop.orf.at; zu Tier- und Pflanzenwelt wie auch Schi- und Klettersport).