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Dieser Artikel behandelt Badeeinrichtungen an Binnenseen. Für Naturbäder im Sinne eines Teiches ohne chemische Aufbereitung siehe Schwimmteich.
Ein Naturbad, in der Schweiz Seebad oder Strandbad, ist eine eindeutig begrenzte Anlage, die aus einer für Badezwecke geeigneten und gekennzeichneten Fläche eines Badegewässers sowie einer dieser Wasserfläche zugeordneten und abgegrenzten Landfläche besteht. Es ist mit bädertypischen Ausbauten (z. B. Sprunganlage, Wasserrutsche) versehen. Zu den Naturbädern gehören z. B. Fluss- oder Binnenseebäder.
In der Schweiz wird der Begriff Seebad oder Strandbad für Anlagen an natürlichen Seen verwendet (wie Strandbad Winkel, Seebad Romanshorn); als Naturbad gilt dort ein (meist) künstlicher Schwimmteich ohne Chloraufbereitung (wie dem Naturbad Riehen).[1]
„Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Naturbädern während des Badebetriebs“. Richtlinie DGfdB R 94.12 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen
KOK-Richtlinien für den Bäderbau. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen; Deutscher Olympischer Sportbund e. V., Frankfurt; Deutscher Schwimm-Verband e. V., Kassel