Der Empfangsspediteur erhält die Rollkarte, die als Warenbegleitpapier mit dem Frachtgut auf dem Hauptlauf unterwegs ist. Er transportiert das Frachtgut im Nachlauf vom Umschlagplatz des Haupt-Transportmittels (Güterzug, Frachtflugzeug oder Frachtschiff) zum Empfänger. Der Empfangsspediteur ist für die Zustellung zuständig, wobei vor Ablieferung eine Avisierung, vor allem bei Großkunden, möglich ist. Die Transportkosten von Vor- und Nachlauf werden als Rollgeld bezeichnet. Im März 1932 erhielt die Schenker AG das exklusive Recht, den Straßen-Güterverkehr im Vor- und Nachlauf des Eisenbahntransportes zu organisieren.