Das rund 1.187 Hektar große Landschaftsschutzgebiet entstand durch Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe vom 3. Oktober 1980. Gleichzeitig traten die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Stadtkreis Karlsruhe vom 8. Januar 1962 sowie die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen des Landratsamts Karlsruhe vom 15. Oktober 1962 außer Kraft, soweit sie sich auf den Bereich Nördlicher Hardtwald bezogen.
Wesentlicher Schutzzweck gemäß Schutzgebietsverordnung ist es, das größte zusammenhängende Waldgebiet im Stadtkreis Karlsruhe in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit als in sich abgeschlossener Lebensraum von Tier- und Pflanzengesellschaften des Buchen-Eichenwalds und seiner Folgetypen auf der Niederterrasse zu erhalten. Gleichzeitig soll damit ein hervorragender Erholungsraum, der in unmittelbarer Stadtnähe die kulturhistorisch bedeutsamen Anlagen des Schlossgartens und des Fasanengartens mit der Bocksblöße einschließt, nachhaltig gesichert werden. Das Schutzgebiet dient zugleich wesentlich der Unterstützung stadtökologischer Funktionen, wie der Klimasteuerung, der Luftregeneration, der Immissionsminderung und ist zugleich Rückzugsraum der aus dem städtischen Bereich weitgehend verdrängten Flora und Fauna.