1902 wurde er Direktor und Abteilungsvorstand im Reichsamt des Inneren sowie Bevollmächtigter zum Bundesrat und Mitglied des Kaiserlichen Disziplinarhofes. 1905 wechselte er als Unterstaatssekretär in das preußische Ministerium für Handel und Gewerbe und 1909, wiederum als Unterstaatssekretär, zurück ins Reichsamt des Inneren. Richter war langjähriger Referent für Kaliangelegenheiten der Ministerien. Er erhielt 1912 den Kronenorden I. Klasse für die Durchführung des 1910 erlassenen Reichsgesetzes über den Absatz von Kalisalzen. Das sogenannte „Kaligesetz“ griff staatlicherseits zu Gunsten des Kalisyndikats ein,[1] indem es jedes neue Kaliwerk in das bestehende Kartell zwang.
Helga Berndt: Bindungen höherer Beamter im Verwaltungsbereich des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe an die privatkapitalistische Wirtschaft 1871 bis 1932.JbWG 1984, Heft 4, S. 53 (PDF; 1,8 MB).
Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 5: R–S. Winter, Heidelberg 2002, ISBN 3-8253-1256-9.
Rudolf Emil Martin: Unter dem Scheinwerfer. Schuster & Loeffler, Berlin 1910, S. 122 ff.
↑Bernhard Großfeld: Zur Kartellrechtsdiskussion vor dem Ersten Weltkrieg. In: Helmut Coing, Walter Wilhelm: Wissenschaft und Kodifikation des Privatrechts im 19. Jahrhundert. Band IV, Frankfurt am Main 1979, S. 255, 291.