Geboren als Sohn des gleichnamigen Hamburger Kaufmanns und Senators Martin Johann Jenisch erbte Jenisch ein bedeutendes Vermögen, das er durch den Kauf umfangreichen Grundbesitzes in Hamburg und Holstein nachhaltig zu sichern verstand.
Besondere Verdienste erwarb sich Jenisch als „Herr des Rathes“, wie ein Senator vor 1860 genannt wurde. Jenisch wurde am 5. Februar 1827 als Mitglied der Erbgesessenen Bürgerschaft in den „Rath“ gewählt und begann seine Arbeit in der Deputation für den Marstall und als Thor- und Baumherr.[1] 1829 wurde er in das Obergericht berufen.[2] 1834 wechselte er als Vertreter des „Rathes“ in die Deputationen für Accise (1.), Mühlen (13.), Zollangelegenheiten (33.) und die Brotordnung (8.) und wurde Mitglied im Großen Armenkollegium.[3] 1836 wurde er Kirchspielherr zu St. Petri und zuständig für die Bauordnung im Kirchspiel. Nach dem Brand im Mai 1842, der ein knappes Drittel der Hamburger Innenstadt zerstört hatte, wurde Jenisch Mitglied der Deputation für den Wiederaufbau und ein Jahr später auch Präses der Baudeputation.[4] Er war maßgeblich am Wiederaufbau Hamburgs beteiligt. 1848 gab er den Vorsitz ab und wurde zusammen mit dem Senator August Christian Meier Patron der Vorstädte St. Georg und St. Pauli und übernahm auch das Patronat der Hl. Dreieinigkeitskirche in St. Georg.[5] 1854 wurde er zudem zum Weddeherren berufen[6] und 1855 Mitglied des Kollegiums der Scholarchen.[7] In diesen Funktionen blieb er bis zu seinem Tod 1857.
Jenisch heiratete am 15. April 1820 Fanny Henriette, geb. Roeck (1801–1881), die Tochter des Lübecker Kaufmanns Ludwig Hermann Roeck (1731–1797).[9] Als seine Witwe ermöglichte sie mit einer Schenkung an die Gemeinde Vevey die Finanzierung des Musée Jenisch, das 1897 eröffnet wurde.[10]
Einzelnachweise
↑18. Marstall und 30. Thore und Bäume. In: Hamburgischer Staat. Im Jahre 1828. VIII. Raths- und bürgerliche Deputationes und sonstige öffentliche Behörden, nebst den vorzüglichsten Officianten bey denselben. [Hamburger Staatskalender für das Jahr 1828], S. 72 und 75.
↑2. Das Obergericht. In: Hamburgischer Staat. Im Jahre 1829. VI. Justiz-Verwaltung in der Stadt und deren Gebiet. [Hamburgischer Staats-Kalender für das Jahr 1829], S. 62.
↑Hamburgischer Staat. Im Jahre 1834. VIII. Raths- und bürgerliche Deputationes und sonstige öffentliche Behörden, nebst den vorzüglichsten Officianten bey denselben. [Hamburger Staatskalender für das Jahr 1834], S. 72 ff.
↑Hamburger Staatskalender für das Jahr 1842, S. 78.
↑Hamburger Staatskalender für das Jahr 1848, S. 76.
↑Hamburger Staatskalender für das Jahr 1854, S. 76.
↑Hamburger Staatskalender für das Jahr 1855, S. 68.