Er wurde 1989 mit Sanierung von Industrieanlagen: Am Beispiel des Änderungsgenehmigungsverfahrens nach § 15 BImSchG[1] an der Universität Frankfurt/Main promoviert (Stipendium: Evangelisches Studienwerk Villigst) und habilitierte sich dort 2002 mit Eigen-Verantwortung im Rechtsstaat[2]. Nach der Tätigkeit im Öko-Institut e.V. Freiburg/Darmstadt/Berlin hatte er von 1993 bis 1994 die Professur "Rechtsfragen der Technikentwicklung" an der Fachhochschule Fulda inne. Seit 1994 ist er Professor für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtsvergleichung an der Fachhochschule, jetzt Hochschule Darmstadt. Er leitet dort die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia); seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Umweltrechts (u. a. im Chemikalienrecht/REACH[3] und Industrieanlagenrecht[4]), der Ökonomischen Analyse des Rechts und der Gesetzesfolgenabschätzung[5].
↑Martin Führ: Sanierung von Industrieanlagen: Am Beispiel des Änderungsgenehmigungsverfahrens nach § 15 BImSchG, Düsseldorf 1989
↑Martin Führ: Eigen-Verantwortung im Rechtsstaat, Berlin 2003
↑Führ, Martin (Hrsg.): Praxishandbuch REACH; Carl Heymanns-Verlag
↑Führ, Martin (Hrsg.): Gemeinschaftskommentar BImSchG; Carl Heymanns-Verlag
↑Hensel, Stephan/Bizer, Kilian/Führ, Martin (Hrsg.): Gesetzesfolgenabschätzung in der Anwendung – Perspektiven und Entwicklungstendenzen; Nomos-Verlag
↑Führ, Martin: Der Dieselskandal und das Recht - Ein Lehrstück zum technischen Sicherheitsrecht, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht ( NVwZ) 2017, 265 – 273; Beck-Verlag