Das Protokoll für die Rechte von Frauen in Afrika (englischProtocol to the African Charter on Human and Peoples’ Rights on the Rights of Women in Africa), besser bekannt als Maputo-Protokoll, wurde im Jahr 2003 auf einem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union in Maputo, der Hauptstadt von Mosambik, beschlossen. Es ist ein Zusatzprotokoll zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, auch Banjul-Charta genannt, die 1981 verabschiedet wurde und 1986 in Kraft trat. Im Maputo-Protokoll werden die Rechte der Frauen und Mädchen gestärkt. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf Gleichheit in politischen Prozessen, ökonomische Gleichheit bei Land- und Besitzrechten und es wendet sich gegen jede Form der weiblichen Genitalverstümmlung.
Mit der Banjul-Charta wurde das Menschenrechtssystem unter der ausdrücklichen Berücksichtigung der afrikanischen Eigenheiten für den afrikanischen Kontinent eingeführt. Die Rechte der Frauen und Mädchen wurden in der Banjul-Charta jedoch nur am Rande mit einem Diskriminierungsverbot berücksichtigt.[1] In der Banjul-Charta wurde auf Frauenrechte somit nur vage Bezug genommen. Dies machte ein Zusatzprotokoll nötig, und mit dem Maputo-Protokoll wurden die Rechte afrikanischer Frauen und Mädchen erstmals in einem umfangreichen Katalog festgeschrieben. Zu diesen Rechten gehören unter anderem:
die Garantie und Anerkennung ziviler, politischer, ökonomischer und kultureller Rechte für Frauen
die Sicherung aller elementaren, international anerkannten Menschenrechte für Frauen
der Schutz vor gesundheitsschädigenden traditionellen Praktiken wie der weiblichen Genitalverstümmelung
die Gleichbehandlung und Gewährleistung gleichen Schutzes durch das Gesetz und gleichen Zugangs zu Recht von Frauen und Männern sowie die Berücksichtigung von Frauen im Eherecht, insbesondere in Bezug auf Vielehe, Zwangs- und Frühverheiratung
Geregelt durch die Solemn Declaration on Gender Equality in Africa haben die Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union ein Verfahren zur Umsetzung und Einhaltung dieses Rechtsrahmens festgesetzt.[2][3]
Zusätzlich unterzeichneten im Jahr 2008 die Staats- und Regierungschefs der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas mit dem SADC Protocol on Gender and Development ein Übereinkommen, das die Anstrengungen zur Gleichstellung der Geschlechter in dieser Region verstärken soll.[2][4]
Unterzeichnung und Ratifizierung
Das Zusatzprotokoll wurde in Maputo am 11. Juli 2003 beschlossen. Das Maputo-Protokoll trat im Jahre 2005 in Kraft. Bisher haben 36 der 54 AU-Mitgliedstaaten das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert, das sind: Äquatorialguinea, Angola, Benin, Burkina Faso, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eswatini (bis 2018 Swasiland), Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo, Lesotho, Liberia, Libyen, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Seychellen, Simbabwe, Südafrika, Tansania und Uganda.
Fünfzehn Staaten haben es unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert. Zu diesen Staaten gehören: Äthiopien, Algerien, Burundi, Eritrea, Madagaskar, Mauritius, Niger, São Tomé und Príncipe, Tschad, Westsahara und die Zentralafrikanische Republik.
Drei Staaten haben es weder unterzeichnet, noch ratifiziert. Dies sind Ägypten, Botswana und Tunesien. Zahlreiche Staaten haben mit der Ratifizierung Vorbehalte eingereicht.[6]
↑ abBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ: Internationale Vereinbarungen. In: bmz.de. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, abgerufen am 31. Juli 2016.