Der Kohlenkorb wurde nicht gehäuft gerechnet und hatte 13 ¾ Kubikfuß, was 0,37639 Kubikmeter oder 1,161705 Kohlenkörbe (neues Maß) entsprach. Es wurden zwei Kohlenkörbe auch mit Kohlenmalter bezeichnet. Kohlenmalter war ein Schweizer Volumenmaß vorrangig für Holzkohle.
Anders sah es beim Getreidemaß aus: Es war in jeder Landesregion oder Stadt sehr unterschiedlich. Die Abfolge (Maßkette) der kleineren Maße, in denen das Malter geteilt werden konnte, war sehr uneinheitlich. Als Beispiel sollen Mühlhausen und Münden stehen. Erstere hatte auf ein Malter 4 Scheffel oder 16 Metzen, Münden sechs Scheffel. Im heutigen Lippe und Ostwestfalen war ein Malter drei Scheffel,[4] in Gotha nur zwei Scheffel. Das Nürnberger alte Malter hatte 16 Metzen oder 32 Diethäuflein, was 128 Maß waren; das entsprach 167,1 Liter. Im Fürstentum Osnabrück waren 12 Scheffelsaat 1 Malter und ein Scheffelsaat 1179 m².[5]
Das Malter hatte schon unterschiedliche Größen in jedem Dorf und verschiedentlich gab es das große und kleine Malter. Das Maß war auch von der Getreideart bestimmt, und entsprechend wurde es gehäuft oder gestrichen verwendet. Es gab das Hafermalter, das für glatte oder raue Frucht usw. In Stein am Rhein im Kanton Schaffhausen in der Schweiz war 1 Malter glatte Frucht = 130 1/6 Liter und das Malter für raue Früchte war gleich 300 Liter. In Nürnberg waren zwei Malter Getreide oder Erbsen 1 Simra, bei Gerste und Hafer waren es vier Malter auf ein Simra.
Holzmaß
Malter war auch ein Volumenmaß für Holz. Man rechnete das Maß im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Unterherrschaft Sondershausen zu den Forstkörpermaßen.
Joseph Meyer: Das große Konversations-Lexikon für die gebildeten Stände. 2. Abt. Band 15, Bibliographisches Institut, Hildburghausen/Amsterdam/Paris/Philadelphia 1852, S. 1084.
Christian Noback, Friedrich Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichts-Verhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsel- und Bankwesens und der Usancen aller Länder und Handelsplätze. Band 1, F. A. Brockhaus, Leipzig 1850 S. 1523.
August Blind: Maß-, Münz- und Gewichtswesen, Walter de Gruyter, Berlin/Leipzig 1923.
Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde. Verlag Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830.
J. M. Knell: Theoretisch-praktisches Rechenbuch nach den kürzesten und leichtesten Methoden. Selbstverlag, Landau in der Pfalz 1845.
C. L. W. Aldefeld: Die Maße und Gewichte der deutschen Zoll-Vereins-Staaten und vieler anderer Länder und Handelsplätze in ihren gegenseitigen Verhältnissen. J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart/Tübingen 1838.
↑Leopold Carl Bleibtreu: Handbuch der Münz-, Maaß- und Gewichtskunde, und des Wechsel- Staatspapier- Bank- und Actienwesens europäischer und außereuropäischer Länder und Städte. Verlag von J. Engelhorn, Stuttgart 1863, S. 532.
↑Leopold Carl Bleibtreu: Handbuch der Münz-, Maaß- und Gewichtskunde, und des Wechsel- Staatspapier- Bank- und Actienwesens europäischer und außereuropäischer Länder und Städte. Verlag von J. Engelhorn, Stuttgart 1863, S. 542.
↑Otto Pölert: Wüsten – eine Höfe- und Siedlungsgeschichte. S. 26.
↑Christian Noback, Friedrich Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maass- und Gewichts-Verhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsels- und Bankwesens und der Usanzen aller Länder und Handelsplätze. 2. Abteilung, Petersburg – Zwoll, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 1131.
↑Meyer: Das große Conversations-Lexicon für die gebildeten Stände. Abtheilung 2: O bis Z, Band 8, Bibliografisches Institut, Hildburghausen/Amsterdam/Paris/Philadelphia 1851, S. 174.