Malchus arbeitete als Diener bei Kajaphas, dem HohenpriesterIsraels. Laut dem Johannesevangelium befand er sich unter den Soldaten und Gerichtsdienern des Sanhedrin, die mit Judas Iskariot entsandt wurden, um Jesus im Garten Getsemani zu verhaften. Vor der Festnahme Jesu habe der Jünger Simon Petrus mit seinem Schwert das rechte Ohr des Malchus abgehauen (Joh 18,10–11 EU). Johannes überliefert nichts über das weitere Schicksal des Malchus.
Allerdings erwähnt Johannes Malchus indirekt in Bezug auf einen „Verwandten dessen, dem Petrus das Ohr abgehauen hatte“; dieser erklärt, Petrus mit Jesus im Garten gesehen zu haben und also Zeuge der Tat zu sein (Joh 18,26 EU).
Die Überlieferung vom abgehauenen Ohr findet sich, ohne Namensnennung von Täter und Opfer, auch im Lukasevangelium. Hinzugefügt wird die Schilderung der Heilung des Verletzten durch eine Berührung Jesu (Lk 22,50–51 EU; weitere Parallelstellen Mt 26,51 EU und Mk 14,47 EU).
Rezeption
In der altkirchlichen Auslegungstradition, etwa bei Johannes Chrysostomus, wurde der verletzte und geheilte Malchus mit dem Knecht gleichgesetzt, der Jesus anschließend beim Verhör vor Hannas ins Gesicht schlug (Joh 18,22 EU). Malchus galt damit als besonders verächtlich, weil er denjenigen entehrte, der ihn geheilt hatte. In Israel entstand daraus die Legende von der Bestrafung des Malchus: Er muss auf Erden ein ehr- und hoffnungsloses Leben weiterführen bis zum Jüngsten Gericht. Diese Geschichte wurde eine der Quellen des Mythos vom Ewigen Juden.[1]
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Einzelnachweise
↑Wolfgang Pöhlmann: Ahasver, der wandernde Jude. Eine europäische Legende, darin: 6.2 Malchus. In: Katarzyna Stokłosa, Andrea Strübind (Hrsg.): Glaube – Freiheit – Diktatur in Europa und den USA. Festschrift für Gerhard Besier zum 60. Geburtstag. Göttingen 2007, S. 344f.