Die Liste beinhaltet die Vorsitzenden des Gesamtministeriums des Königreichs Sachsen von 1831 bis 1918 und die Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen von 1918 bis heute.
Von 1831 bis 1918 hatte der sächsische König nach der Verfassung offiziell den Vorsitz im Gesamtministerium. Von Anfang an wurde jedoch auch ein Minister mit dem Vorsitz beauftragt. Nach 1873 nahmen die Könige kaum noch an den Sitzungen des Kabinetts teil. Der Titel eines Ministerpräsidenten wurde offiziell erst 1919 eingeführt.
Liste der sächsischen Ministerpräsidenten
Amtseid
Der Ministerpräsident und seine Staatsminister sprechen (seit 1990) den in der sächsischen Verfassung festgeschriebenen Eid:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.
(So wahr mir Gott helfe.)“
–
Verfassung des Freistaats Sachsen Artikel 61[1]
Literatur
- Mike Schmeitzner, Andreas Wagner (Hrsg.): Von Macht und Ohnmacht. Sächsische Ministerpräsidenten im Zeitalter der Extreme 1919–1952. Sax-Verlag, Beucha 2006, ISBN 3-934544-75-4.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3975-Verfassung#a61