Das Amt eines Vizepräsidenten der EU-Kommission ist weniger bedeutend als das Amt des EU-Kommissionspräsidenten. Im Gegensatz zum Präsidenten der EU-Kommission führt der Vizepräsident zusätzlich zu dieser Aufgabe ein eigenes Ressort.
Die eigentlichen Aufgaben eines Vizepräsidenten, die Vertretung des Präsidenten,
wird durch den Ersten Vizepräsidenten wahrgenommen. In der bisherigen Kommission Juncker war dies Frans Timmermans.
Dass ein Vizepräsident in Ermangelung eines Präsidenten dessen Aufgaben übernimmt, ist 1999 im Zuge des Rücktritts der Kommission Santer durch Manuel Marin geschehen. Marin wurde damals beauftragt eine neue Kommission zu bilden, die bis zum Antritt der Kommission Prodi im Amt bleiben sollte.
Ernennung
Die Ernennung der Vizepräsidenten ist laut Artikel 217 Abs 3 des Vertrages von Nizza Aufgabe des Präsidenten, welche er im Einverständnis mit den anderen Mitgliedern des Kollegiums vornehmen muss.
In der derzeitigen Kommission
Neben den drei geschäftsführenden Vizepräsidenten, Frans Timmermans, Margrethe Vestager und Valdis Dombrovskis gibt es in der Kommission von der Leyen I fünf weitere Vizepräsidenten.
Bekannte Vizepräsidenten
- Kommission Hallstein
- Sicco Mansholt
- Piero Malvestiti
- Robert Marjolin
- Manuel Marin
- Kommission Prodi
- Neil Kinnock
- Loyola de Palacio
- Kommission Barroso II
- Olli Rehn
- Viviane Reding
Kommission Juncker
Frans Timmermans
Federica Mogherini
Kristalina Georgiewa
Andrus Ansip
Maroš Šefčovič
Valdis Dombrovskis
Jyrki Katainen
Derzeitige Vizepräsidenten
(Stand 2019)[1]
Zukunft des Amtes
Laut dem geplanten Vertrag für eine Verfassung hätte die Europäische Union einen Außenminister erhalten sollen, der gleichzeitig Vizepräsident der Kommission hätte sein sollen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ dpa: Die neuen Kommissare: Von alten Hasen und Neulingen - die neue EU-Kommission. In: Die Zeit. 27. November 2019, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 1. Dezember 2019]).