Liste der Richter am Internationalen Strafgerichtshof
Die Liste der Richter am Internationalen Strafgerichtshof enthält alle Personen, die als regulär gewählte Richter am Internationalen Strafgerichtshof tätig waren oder sind.
Der Internationale Strafgerichtshof besteht aus 18 Richtern, die für einen Zeitraum von neun Jahren gewählt werden. Von den Richtern, die im Jahr 2003 nach der Gründung des Gerichts gewählt wurden, wurden davon abweichend jeweils ein Drittel für eine erste Amtszeit von drei, sechs beziehungsweise neun Jahren gewählt, um in der Folgezeit eine gestaffelte Nach- beziehungsweise Wiederwahl zu ermöglichen. Dadurch finden alle drei Jahre Wahlen für jeweils ein Drittel der Richter statt. Die Richter werden in geheimer Wahl von den Vertragsparteien des Rom-Statuts gewählt. Jeder Vertragsstaat darf einen Kandidaten nominieren, der nicht notwendig dessen Staatsangehörigkeit haben muss, aber in jedem Fall Staatsangehöriger eines der Vertragsstaaten sein muss.
Die Kandidaten müssen hohes sittliches Ansehen genießen, sich durch Unparteilichkeit und Ehrenhaftigkeit auszeichnen und die in ihrem Staat für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Der nominierende Staat muss in einer Erklärung darlegen, inwieweit der Kandidat diesen Anforderungen entspricht. Zudem muss jeder Kandidat alternativ über nachweisliche Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Straf- und Strafverfahrensrechts sowie über einschlägige Erfahrung als Richter, Ankläger, Anwalt oder in ähnlicher Eigenschaft bei Strafverfahren verfügen oder über nachweisliche Fachkenntnisse in einschlägigen Bereichen des Völkerrechts, sowie über weitreichende Erfahrung in einem Rechtsberuf, der für die richterliche Arbeit des Gerichtshofs von Bedeutung ist. Je nachdem welche Voraussetzungen der Kandidat erfüllt, wird er der Kandidatenliste A oder B zugeteilt; erfüllt der Kandidat beide Voraussetzungen, kann er wählen, welcher Liste er zugeteilt werden möchte. Bei der ersten Wahl im Jahr 2003 wurden mindestens neun Richter von der Liste A und mindestens fünf von der Liste B gewählt. Seither müssen die Wahlen so erfolgen, dass das zahlenmäßige Verhältnis gewahrt bleibt.
Keine zwei Richter, die turnusgemäß zur gleichen Zeit am Gericht wirken, dürfen aus demselben Land stammen. Die Auswahl der Richter soll die hauptsächlichen Rechtssysteme der Welt angemessen repräsentieren, sowie eine gerechte geographische Verteilung und eine ausgewogene Vertretung weiblicher und männlicher Richter gewährleisten. Eine Wiederwahl ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme bestand beziehungsweise besteht für die Richter, die 2003 lediglich für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt worden waren und für solche Richter, die auf einen frei gewordenen Sitz gewählt wurden und dieses Amt für die restliche Laufzeit des Vorgängers ausüben, sofern diese weniger als drei Jahre umfasst. Ungeachtet eines möglichen Ablaufs der Amtszeit bleiben die Richter der Hauptverfahrens- oder Berufungskammer so lange im Amt, bis alle Haupt- oder Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind, deren Verhandlung vor dieser Kammer bereits begonnen hat.
Die Richter üben ihr Amt hauptamtlich aus. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig und dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die sich auf ihre richterlichen Aufgaben auswirken oder das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Können berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit eines Richters geltend gemacht werden, so wird er von der betreffenden Sache ausgeschlossen. Begeht ein Richter eine schwere Verfehlung oder eine schwere Verletzung seiner Amtspflichten, oder ist er unfähig zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, so wird er seines Amtes enthoben. Die Vertragsstaaten des Rom-Statuts entscheiden über eine Amtsenthebung in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit. Bei weniger schweren Verfehlungen können Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden.
Präsidium und Kammern
Die Richter wählen mit absoluter Mehrheit einen Präsidenten sowie einen Ersten und Zweiten Vizepräsidenten. Diese bilden zusammen das Präsidium und üben ihr Amt für die Dauer von drei Jahren aus. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Erste Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei dessen Verhinderung oder Ausschluss, der Zweite Vizepräsident vertritt den Präsidenten, wenn der Erste Vizepräsident ihn nicht vertreten kann. Präsident und Vizepräsidenten obliegt unter anderem die ordnungsgemäße Verwaltung des Gerichtshofs.
Der Gerichtshof besteht aus einer Vorverfahrensabteilung, einer Hauptverfahrensabteilung und einer Berufungsabteilung, denen die Richter zugeordnet sind. Die Vorverfahrensabteilung und die Hauptverfahrensabteilung bestehen aus jeweils mindestens sechs Richtern, die Berufungsabteilung aus dem Präsidenten und vier weiteren Richtern. Die Richter werden nach ihren Fähigkeiten den einzelnen Abteilungen zugeteilt. Innerhalb der einzelnen Abteilungen sind die Richter in Kammern organisiert. Während in der Berufungsabteilung nur eine Kammer besteht, die alle Richter der Abteilung umfasst, können in den beiden anderen Abteilungen auch mehrere Kammern gebildet werden, wenn dies erforderlich ist.
Ersetzte Claude Jorda während dessen laufender Amtszeit im Dezember 2007, der Posten wurde regulär 2009 neu gewählt, Saiga gewann. Im gleichen Jahr verstarb sie im Amt.#[8]
Der guyanische Jurist Mohamed Shahabuddeen wurde im Januar 2009 für eine Amtszeit von neun Jahren an den Gerichtshof gewählt, trat jedoch noch vor Amtsantritt aus persönlichen Gründen zurück.
Liste der Wahlen
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
Die Tabelle enthält die Ergebnisse der bislang erfolgten Wahlen zum Internationalen Strafgerichtshof. Mit einem Stern markierte Kandidaten wurden im Amt bestätigt.
Die Richterwahl 2020 zum Internationalen Strafgerichtshof fand auf der Versammlung der Vertragsstaaten ab dem 17. Dezember 2020 statt. Die Coalition for the International Criminal Court, ein am IStGH akkreditiertes Bündnis von Menschenrechtsorganisationen, hat den Kandidaten schriftlich Fragen gestellt und die Antworten veröffentlicht.[11]
↑Home. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. September 2019; abgerufen am 10. September 2019.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.icc-cpi.int