Diese Liste nennt die Mitglieder der Verfassungsgebenden Waldeck-Pyrmonter Landesvertretung 1919 bis 1922. Zu den 1922 gewählten Abgeordneten siehe die Liste der Mitglieder der Waldecker Landesvertretung 1922–1925.
Im Rahmen der Novemberrevolution wurde Fürst Friedrich abgesetzt und Waldeck-Pyrmont zum Freistaat erklärt. Damit ergab sich die Notwendigkeit, ein neues Landtagswahlrecht zu schaffen. Am 14. Februar 1919 wurde die neue Wahlordnung veröffentlicht.[1] Der Landtag, nun Verfassungsgebende Waldeck-Pyrmonter Landesvertretung genannt, sollte in zwei Wahlkreisen (Waldeck und Pyrmont) gewählt werden. Er bestand aus 21 Abgeordneten (17 aus Waldeck, 4 aus Pyrmont). Gewählt wurde im Verhältniswahlrecht in direkter und geheimer Wahl. Das Frauenwahlrecht wurde erstmals in Waldeck eingeführt.
Liste der Abgeordneten
Die so bestimmten Abgeordneten waren:
Literatur
- Reinhard König: Die Abgeordneten des Waldeckischen Landtags von 1848 bis 1929. Hessisches Staatsarchiv, Marburg 1985, ISBN 3-88964-122-9, S. 7, 22–23.
Einzelnachweise
- ↑ Wald. Reg. Bl. S. 29