Hinweis: Die Reihenfolge der Denkmäler in dieser Liste orientiert sich an der Anschrift, alternativ ist sie auch nach der Bezeichnung, der vom Landesamt für Denkmalpflege vergebenen Nummer oder der Bauzeit sortierbar.
Kulturdenkmäler werden fortlaufend im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen auf Basis des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) geführt. Die Schutzwürdigkeit eines Kulturdenkmals hängt nicht von der Eintragung in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen oder der Veröffentlichung in der Denkmaltopographie ab.
Über die Spalte Objekt-Nr. kann die Beschreibung beim Landesamt für Denkmalpflege eingesehen werden.
Kapellenbau von 1698. Nachfolgebau einer älteren Feldkapelle. 1910 erhielt das Kirchengebäude an der nordwestlichen Giebelseite eine rechteckige Sakristei in der Art eines eingezogenen Chores.
Giebelständiges Wohnhaus einer Hofreite des späten 18. Jahrhunderts. Zweigeschossig mit massivem Erdgeschoss und konstruktivem Fachwerk im Obergeschoß.