Hinweis: Die Reihenfolge der Denkmäler in dieser Liste orientiert sich zunächst an Ortsteilen und anschließend der Anschrift, alternativ ist sie auch nach der Bezeichnung oder der Bauzeit sortierbar.
Kulturdenkmäler werden fortlaufend im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen auf Basis des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) geführt. Die Schutzwürdigkeit eines Kulturdenkmals hängt nicht von der Eintragung in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen oder der Veröffentlichung in der Denkmaltopographie ab.
Das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste ist keine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob es Kulturdenkmal ist oder nicht: Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmaltopographie. Diese ist für Hessen in den entsprechenden Bänden der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland und im Internet unter DenkXweb – Kulturdenkmäler in Hessen[1] einsehbar. Auch diese Quellen sind, obwohl sie durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen aktualisiert werden, nicht immer aktuell, da es im Denkmalbestand immer wieder Änderungen gibt.
Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.[2]
Nutze diese Kartenansicht, um Koordinaten in der Liste zu setzen. In dieser Kartenansicht sind Kulturdenkmale ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Kulturdenkmale ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Kulturdenkmale mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.
Im 12. Jahrhundert Burg der Grafen von Katzenelnbogen. 1570 beauftragte Landgraf Georg I. beauftragte den Baumeister Jakob Kesselhut mit der Errichtung des Renaissanceschlosses. Besitz des Landes Hessen mit 1951 gegründetem Landschaftsmuseum (Ausstellungsfläche 1120 m²), Vortrags- und Aktionsraum von 85 m².
Wohn- und Bürohaus. Zweigeschossige quadratische Villa, Backsteinbau mit Schiefereindeckung in parkähnlicher Anlage, nach dem derzeitigen Besitzer als Casa Kornblum bezeichnet.
Das 1904 fertiggestellte Schulhaus der ehemaligen Doppelgemeinde Lichtenberg und Obernhausen enthält im Erdgeschoss den Schulsaal und einen zeitweilig als Bürgermeisterei genutzten Nebenraum, im 1. Obergeschoss die Lehrerwohnung und im Dachgeschoss das Lichtenberger Gemeindearchiv. Das Gebäude war von Anfang an als sogenannte „einklassige Volksschule“ konzipiert, d. h. dass die Kinder der Schuljahre 1 bis 8 gemeinschaftlich in einem Raum unterrichtet wurden. Erst seit den 30er Jahren wurde durch Zusammenfassung mit Niedernhausen zeitweise Zweiklassigkeit ermöglicht. Das alte Schulhaus birgt heute in den oberen Geschossen Archiv und Standesamt der Gemeinde Fischbachtal, im Erdgeschoss ein „Haus der Vereine“. Das Gebäude ist als Kulturdenkmal eingestuft.