Diese Liste der Gerichtsbezirke in Vorarlberg listet alle bestehenden Gerichtsbezirke sowie die ehemaligen Gerichtsbezirke im Bundesland Vorarlberg auf.
Die heute bestehenden Gerichtsbezirke gehen auf das Jahr 1849 zurück.[1] Nach der Aufhebung der bisherigen Gerichtsbarkeit wurde durch eine Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission die Übertragung der Justizgeschäfte den neu bestellten landesfürstlichen Gerichten übertragen.
Ausgehend vom Oberlandesgericht Innsbruck (dem in bestimmten Fällen der Gerichts- und Cassationshof in Wien in letzter Instanz unterstand) wurden die drei Landesgerichte Innsbruck (für den Kreis Innsbruck), Bozen (Kreis Brixen) und Feldkirch (Kreis Vorarlberg) sowie die zwei Senate Trient und Roveredo für den Kreis Trient geschaffen. Den Landesgerichten bzw. den Senaten waren wiederum die Bezirksgerichte unterstellt, wobei 66 Bezirksgerichte in Tirol und 6 Bezirksgerichte in Vorarlberg entstanden. Diese 72 Gerichtsbezirke bildeten gleichzeitig die unterste Ebene der Gerichtsbarkeit.[2]
Wenngleich Vorarlberg 1861 ein „Land“ mit eigenem Landtag und Landesausschuss wurde, blieb die Gerichtsorganisation bestehen und das Landesgericht Feldkirch dem Oberlandesgericht Innsbruck unterstellt. Die Zugehörigkeit zum Oberlandesgericht Innsbruck setzte sich auch nach der Auflösung des Habsburgerreiches fort. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern blieben in Vorarlberg alle 1849/50 gegründeten Bezirksgerichte bis zum Jahr 2017 bestehen. Der „Gerichtsbezirk Bregenzerwald“ wurde jedoch in „Gerichtsbezirk Bezau“ umbenannt.
Am 25. September 2015 gab Justizminister Wolfgang Brandstetter bekannt, dass das Bezirksgericht Montafon und damit der Gerichtsbezirk im Jahr 2017 aufgelöst werde. Die Zuständigkeit ging daher mit 1. Juli 2017 auf das Bezirksgericht Bludenz über, die Gemeinden des Gerichtsbezirks Montafon wurden Teil des Gerichtsbezirks Bludenz.[3][4] In den Jahren zuvor waren diese Pläne bereits mehrfach gefasst und aufgrund des anhaltenden Widerstands der Vorarlberger Landesregierung verworfen worden.[5]