Diese Liste stellt die deutschen Gerichte im besetzten und de facto annektierten Elsass 1940 bis 1944 dar.
Allgemeines
Mit der Reannexion Elsass-Lothringens durch Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg wurde wieder die französische Gerichtsorganisation eingeführt. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde das Elsass zurückerobert und de facto als Teil des deutschen Reiches behandelt. Sie wurden aber nicht offiziell annektiert und gehörten deswegen formal nicht zum Reich. Die Gerichtsstruktur aus dem Reichsland Elsaß-Lothringen (siehe hierzu Liste der Gerichte im Reichsland Elsaß-Lothringen) wurde weitgehend wiederhergestellt.
Das Oberlandesgericht Colmar trug nun den Namen Oberlandesgericht Kolmar. Die bestehenden Arrondissementsgerichte wurden aufgehoben und vier Landgerichte als Gerichte zweiter Instanz eingerichtet. Die Amtsgerichte im Bezirk des Landesgerichtes Kolmar entsprachen exakt dem Stand von 1918. Lediglich das Amtsgericht Colmar war zum Amtsgericht Kolmar und das Amtsgericht Neu-Breisach zum Amtsgericht Neubreisach geworden. Im Bezirk des Landesgerichtes Metz war das Amtsgericht Ars a. M. ausgegliedert worden. Der Bezirk des Landgerichtes Mülhausen war unverändert wiederhergestellt worden. Aus dem Bezirk des Landgerichtes Saargemünd war das Amtsgericht Drullingen aus und in den des Landgerichtes Zabern eingegliedert worden. Im Bereich des Landgerichtes Zabern war das Amtsgericht Saar-Buckenheim neu eingerichtet worden. Die Amtsgerichte Finstingen, Lörchingen, Pfalzburg, Saarburg und Schirmeck waren ausgegliedert worden.
Liste der Amtsgerichte
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Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Verzeichnis der Gerichte, Staatsanwaltschaften, Strafvollzugsanstalten, Notariate und Gemeinden im Elsaß, 1941