Die thüringischen Finanzämter sind untere Landesbehörden. Diesen war die Thüringer Landesfinanzdirektion übergeordnet. Um seine Finanzverwaltung zu vereinfachen, hat das Bundesland Thüringen seine Landesfinanzdirektion zum 31. Dezember 2018 aufgelöst.
Als oberste Landesbehörde ist den Finanzämtern das Thüringer Finanzministerium übergeordnet. Es gibt in Thüringen 12 Finanzämter. Die Finanzämter sind für die steuerlichen Aufgaben der jeweils angegebenen Finanzamtsbezirke zuständig. Daneben gibt es eine Vielzahl von Spezialzuständigkeiten, bei denen Aufgaben bei einzelnen Finanzämtern konzentriert sind. Details regelt die Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Bezirke und Sitze der Finanzämter und zur Übertragung von Zuständigkeiten (Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung - ThürFAZustVO -) vom 2. Juli 1998.[1]
Gera Hermann-Drechsler-Straße 1 50.88763412.072706
Kreisfreie Stadt Gera sowie das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaften Am Brahmetal, Wünschendorf/Elster und Münchenbernsdorf sowie der Einheitsgemeinde Bad Köstritz und der Gemeinden Kraftsdorf und Ronneburg des Landkreises Greiz
Das Finanzamt ist im ehemaligen Kreishaus, heute Behördenzentrum untergebracht. Es steht unter Denkmalschutz, siehe Liste der Kulturdenkmale in Suhl.
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Geschichte
Weimarer Republik
Mit der Erzbergerschen Reform wurde in Deutschland eine einheitliche Reichsfinanzverwaltung geschaffen. Als untere Finanzbehörden entstanden Finanzämter jeweils auf Ebene der Landkreise. Rechtsgrundlage war die Bekanntmachung über die Sitze und Amtsbezirke der Finanzämter vom 16. Juni 1920.[2] Für Thüringen war den Finanzämtern das Landesfinanzamt Thüringen übergeordnet.
Dem Landesfinanzamt Thüringen war nachgelagert[3]:
Finanzamt Altenburg (Thüringen)
Finanzamt Apolda
Finanzamt Arnstadt
Finanzamt Dermbach (Feldabahn)
Finanzamt Eisenach
Finanzamt Eisenberg (Thüringen)
Finanzamt Frankenhausen (Kyffhäuser)
Finanzamt Gera
Finanzamt Gotha
Finanzamt Greiz
Finanzamt Hildburgshausen
Finanzamt Ilmenau
Finanzamt Jena
Finanzamt Meiningen
Finanzamt Neustadt (Orla)
Finanzamt Pößneck
Finanzamt Rudolstadt
Finanzamt Saalfeld (Saale)
Finanzamt Bad Salzungen
Finanzamt Schleiz
Finanzamt Schleusingen (*)
Finanzamt Schmalkalden (*)
Finanzamt Schmölln (Thüringen)
Finanzamt Sondershausen
Finanzamt Sonneberg (Thüringen)
Finanzamt Vacha (Rhön)
Finanzamt Vieselbach
Finanzamt Weida
Finanzamt Weimar
Finanzamt Ziegenrück (*)
(*) Diese Kreise/Finanzämter waren preußisch
In der SBZ und DDR
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wies die SMAD mit SMAD-Befehl 23. Juni 1945 die Bildung von Finanzabteilungen bei den Ländern, Kreisen und Gemeinden an, die die Finanzamtsaufgaben wahrnahmen. Die Finanzämter wurden daher als Steuerämter in die Kreisverwaltungen integriert. Die Aufgaben der Oberfinanzpräsidenten (diese Bezeichnung trugen die Landesfinanzämter ab 1937) wurden in die Landesverwaltungen integriert. 1948 wurden die Steuerämter wieder aus den Kreisverwaltungen ausgegliedert und als eigenständige Behörden den Landesfinanzministerien unterstellt. Daneben wurde eine Deutsche Zentralverwaltung für Finanzen für die zonenweite Leitung der Finanzverwaltung geschaffen. Am 1. April 1949 entstand das Deutsche Zentralfinanzamt, welches für die Volkseigenen Betriebe zuständig war.
Mit der Gründung der DDR wurde die Finanzverwaltung zentralisiert. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik entzog die Abgabenhoheit den Ländern und übertrug sie dem Zentralstaat. Die Steuerämter wurden wieder in Finanzämter umbenannt und den beu geschaffenen Landesfinanzdirektionen unterstellt. Diese waren aber keine Landesbehörden mehr, sondern unterstanden der Deutschen Zentralfinanzdirektion. Rechtsgrundlage war das Abgagenbegesetz vom 9. Februar 1950. Mit der Abschaffung der Länder 1952 erfolgte auch eine völlige Umorganisation der Finanzverwaltung. Die Finanzämter wurden wieder in die Kreise eingegliedert und unterstanden der fachlichen Leitung durch das Ministerium der Finanzen.[4]
Nach der Wende
In der DDR bestanden seit 1952 keine Finanzämter mehr. Die Steuereinnahmen machten nur etwa 10 % des Staatshaushaltes aus. Die Steuern wurden daher von den Kreisen und Bezirken eingezogen. Nach der Wende bildete die DDR im Juli 1990 120 neue Finanzämter.[5] In Thüringen entstanden so 20 Finanzämter. Die Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Bezirke und Sitze der Finanzämter und zur Übertragung von Zuständigkeiten (Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung - ThürFAZustVO-) vom 8. Juni 1994 führte diese 20 Finanzämter auf:[6]
Finanzamt Altenburg mit Sitz in Altenburg für das Gebiet der Landkreise Altenburg und Schmölln
Finanzamt Arnstadt mit Sitz in Arnstadt für das Gebiet des Landkreises Arnstadt,
Finanzamt Bad Salzungen mit Sitz in Bad Salzungen für das Gebiet der Landkreise Bad Salzungen und Schmalkalden,
Finanzamt Eisenach mit Sitz in Eisenach für das Gebiet des Landkreises Eisenach,
Finanzamt Erfurt mit Sitz in Erfurt für das Gebiet der kreisfreien Stadt Erfurt,
Finanzamt Gera mit Sitz in Gera für das Gebiet der kreisfreien Stadt Gera sowie der Landkreise Eisenberg und Gera,
Finanzamt Gotha mit Sitz in Gotha für das Gebiet des Landkreises Gotha,
Finanzamt Greiz mit Sitz in Greiz für das Gebiet der Landkreise Greiz und Zeulenroda,
Finanzamt Jena mit Sitz in Jena für das Gebiet der kreisfreien Stadt Jena und der Landkreise Jena und Stadtroda,
Finanzamt Meiningen mit Sitz in Meiningen für das Gebiet der Landkreise Hildburghausen und Meiningen,
Finanzamt Mühlhausen mit Sitz in Mühlhausen für das Gebiet der Landkreise Bad Langensalza und Mühlhausen,
Finanzamt Nordhausen mit Sitz in Nordhausen für das Gebiet des Landkreises Nordhausen,
Finanzamt Rudolstadt mit Sitz in Rudolstadt für das Gebiet der Landkreise Pößneck, Rudolstadt und Saalfeld,
Finanzamt Schleiz mit Sitz in Schleiz für das Gebiet der Landkreise Lobenstein und Schleiz,
Finanzamt Sömmerda mit Sitz in Sömmerda für das Gebiet der Landkreise Erfurt und Sömmerda,
Finanzamt Sondershausen mit Sitz in Sondershausen für das Gebiet der Landkreise Artern und Sondershausen,
Finanzamt Sonneberg mit Sitz in Sonneberg für das Gebiet der Landkreise Neuhaus am Rennweg und Sonneberg,
Finanzamt Suhl mit Sitz in Suhl für das Gebiet der kreisfreien Stadt Suhl sowie der Landkreise Ilmenau und Suhl,
Finanzamt Weimar mit Sitz in Weimar für das Gebiet der kreisfreien Stadt Weimar sowie der Landkreise Apolda und Weimar,
Finanzamt Worbis mit Sitz in Worbis für das Gebiet der Landkreise Heiligenstadt und Worbis
↑Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Bezirke und Sitze der Finanzämter und zur Übertragung von Zuständigkeiten (Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung - ThürFAZustVO -) vom 2. Juli 1998, online
↑Michael Rademacher: Lfa_thueringen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900 (basierend auf Gothaisches Jahrbuch für Diplomatie, Verwaltung und Wirtschaft 1926 und Statistik des deutschen Reiches. Band 337: Die deutsche Vermögensbesteuerung vor und nach dem Kriege. Berlin 1927).
↑Eike Alexander Senger: Die Reform der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland, 2009, ISBN 978-3-531-16765-7, S. 66 ff., Digitalisat
↑Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Bezirke und Sitze der Finanzämter und zur Übertragung von Zuständigkeiten (Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung - ThürFAZustVO-) vom 8. Juni 1994, online