Eingeschossiger Mansarddachbau mit Schweifgiebelzwerchhaus und Vorhalle über Säulen, reich gegliedert, im barockisierenden Jugendstil, von Gustav Voigt, 1909.
Katholische Pfarrkirche, barocke Anlage, 1765 von Leonhard Matthäus Gießl unter Einbezug spätmittelalterlicher Bauteile errichtet. Friedhof mit Grabdenkmälern des 18. bis frühen 20. Jahrhunderts und Ummauerung.
Eingeschossiger Satteldachbau über hohem Sockelgeschoss, Giebelseite zum Garten unter vorkragendem Satteldach symmetrisch gegliedert, Terrassen- und Eingangstreppen mit geschlossenen Wangen im Stampfbeton, von Adolf Wentzel, 1910; mit Einfriedung, Stampfbeton, gleichzeitig.
Kapellenartiger Bau mit Turmaufsatz über betoniertem Bootsgeschoss, mit Eckquaderung und Rundfenstern in historistischen Formen, von Baumeister Seifert, bezeichnet 1901; Garten- und Wartehaus, eingeschossiger Satteldachbau mit tiefer ansetzender südlicher Dachhälfte, im Heimatstil, von Architekt Vogl, 1909; Gartenmauer aus Stampfbeton am See und an der südlichen Grundstücksgrenze, 1909.
Zweigeschossiger Walmdachbau mit Risalit, Dreiecksgiebel Balkon und Nebenflügel, in neuklassizistischen Formen, von Oswald Bieber und Ludwig Hollweck, um 1925 unter Einbeziehung eines Mühlgebäudes des 19. Jahrhunderts; Pförtnerhaus und Bootshaus; großer Park mit Einfriedungsmauer.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Gerhard Schober: Landkreis Starnberg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.21). 2. Auflage. München/Zürich 1991.