Ehemaliges Amtsschloss des Klosters Michelsberg in Bamberg, jetzt Pflegeanstalt der Barmherzigen Brüder
Mittelbau 1743 von Konrad Fink und Ausbau zur Dreiflügelanlage unter Johann Michael Küchel, neubarocke östliche Erweiterungen um 1906, moderne Umbauten
Satteldachbau mit Seitenschiffen, eingezogenem Chor mit 3/8-Abschluss und gotischem Fassadenturm mit Spitzhelm, Turmunterbau 15. Jh., Turmobergeschosse 1644, Langhaus von Fritz Fuchsenberger, 1913, mit Ausstattung
Zweigeschossiger traufständiger Mansardhalbwalmdachbau mit verputztem Fachwerkobergeschoss, Ecklisenen, Gurtgesims und geohrten Fensterrahmungen, 18. Jahrhundert
Zweigeschossiger Sandsteinbau mit Walmdach und Gesimsgliederung, westlich Treppenhausrisalit mit Satteldach, um 1860/70; an der Stelle des abgegangenen Schlosses
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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