dreigeschossige Vierflügelanlage um Innenhof, nach Nordosten turmartiger Vorbau mit Durchfahrt, im Südosten Schlosskapelle St. Georg, über mittelalterlichem Kern nach Brand neu errichtet von Leonhard Matthäus Gießl, 1760–66; mit Ausstattung;
Ehemaliges Verwaltergebäude, mächtiger zweigeschossiger Walmdachbau über annähernd quadratischem Grundriss, 2. Hälfte 18. Jahrhundert;
Ehemalige Stallungen, Durchfahrt und Gärtnerhaus, jetzt Wohnnutzung, ein- und zweigeschossige Satteldachbauten, an das Verwaltergebäude im Osten anschließend, 2. Hälfte 18. Jahrhundert;
Stadel, Walmdachbau in Ständerriegelbauweise, nach 1843;
Ehemaliges Jägerhaus mit Backhaus, zweigeschossiger Satteldachbau mit eingeschossigem Satteldachanbau, 18./19. Jahrhundert;
Ehemaliges Backhaus, jetzt Teil des Gewächshauses, erdgeschossiger Satteldachbau mit stattlichem, seitlichem Kamin, nach 1843;
Katholische Pfarrkirche Maria Unbefleckte Empfängnis
schlichter verputzter Betonskelettbau mit Ziegelausfachung und zugeordnetem Campanile, der Saalraum mit Fensterband unter der Traufe und südlich beigeordnetem Seitenschiff, von Alexander von Branca, 1958/59; mit Ausstattung
Saalbau mit halbrundem Chor, Chorflankenturm und Gruftkapelle, Sattelturm 2. Hälfte 15. Jahrhundert, Langhaus und Chor von Joseph Schmuzer 1725; mit Ausstattung
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Karl Gattinger, Grietje Suhr: Landsberg am Lech, Stadt und Landkreis (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.14). Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2014, ISBN 978-3-7917-2449-2, S.258–270.