Zweieinhalbgeschossiger, unverputzter Bruchsteinbau mit Walmdach und Werksteingliederung, im Erdgeschoss mit Rundbogenfenstern, spätklassizistisch, 1846;
Nebengebäude, eingeschossiger, unverputzter Bruchsteinbau mit Walmdach, wohl gleichzeitig.
Saalbau mit Westturm, verputzter Massivbau mit Satteldach, eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor, von Johann Georg Diller, 1741–43, Turm mit Zwiebelhaube und Laterne, bezeichnet mit „1800“; mit Ausstattung;
Lourdesgrotte, Bildnische mit Hausteineinfassung, 1897; südöstlich an die Kirche angrenzend;
Friedhofsbefestigung, Mauerbering aus Bruchsteinen, 18. Jahrhundert;
Nebengebäude, kleiner, eingeschossiger und verputzter Massivbau mit Walmdach, 18. Jahrhundert, im Kern älter, mit in die südliche Außenwand eingelassenem Grabstein von 1618.
Zweigeschossiger, verputzter Massivbau in Ecklage mit Satteldach und einfacher Putzgliederung, erste Hälfte 19. Jahrhundert, ehemals dem Unteren Schloss zugehörig, im Kern 1570.
Bestandteil der Fichtelgebirgsbahn, Eisenträgerbrücke über die Fichtelnaab mit genietetem, hängendem Fischbauchträgerfachwerk, Widerlager und Pfeiler aus Granitmauerwerk, 1877/1878, um 1900 zweigleisig erweitert
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Detlef Knipping, Gabriele Raßhofer: Landkreis Tirschenreuth (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandIII.45). Karl M. Lipp Verlag, Lindenberg im Allgäu 2000, ISBN 3-87490-579-9.
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