Dieser Artikel befasst die mit der Aufhebung eines Verbots bzw. der Bewertung eines Verhaltens, Ereignisses oder Sachverhalts als „illegal“. Für die Echtheitsbestätigung von Urkunden siehe unter
Legalisation.
Legalisierung bezeichnet die vollständige Aufhebung eines Verbots, nicht aber eine Entkriminalisierung, d. h. die Herabstufung einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit mit der Folge, dass das bislang als „illegal“ Bewertete als „irregulär“ gilt.
Siehe auch: